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@grar.de Aktuell - 26.06.2003

FFH-Nachmeldungen in Brandenburg


Potsdam (agrar.de) - Im Ergebnis des zweiten EU-Seminars der kontinentalen
biogeographischen Region im November 2002 hat sich für das Land Brandenburg ein
Gebietsnachmeldebedarf für 12 Lebensraumtypen und für 26 Arten, davon 10
Fischarten, ergeben. Das meldet das dortige Landwirtschaftsministerium.

Einen Schwerpunkt der Gebietskulisse bilden die Fließgewässer Mittlere Havel,
Spree, Kleine Elster sowie Lückenschlüsse der Elbe, Oder und Neiße. Im Fall der
Nachmeldung zusammenhängender Fließgewässerabschnitte steht der Schutz der
Fischarten Rapfen, Bitterling, Bachneunauge und Lachs im Vordergrund. Hauptziel
ist die Erhaltung der Durchgängigkeit der Flusssysteme für die Fische.

Das zur Nachmeldung vorgeschlagene FFH-Gebiet 655 'Mittlere Havel Ergänzung'
umfasst beispielsweise Abschnitte der mittleren Havel unterhalb Potsdams über
Brandenburg bis Pritzerbe, Seen und Flussseen-Abschnitte mit naturnahen Uferzonen
sowie landseitig anschließende Feucht- und Auenwiesen sowie Staudenfluren. Nicht
einbezogen wurden Abschnitte mit weitgehend verbauten, durch dicht angrenzend
intensive Landnutzung geprägten oder in höherer Intensität touristisch genutzten
Uferbereichen.

Die zur Nachmeldung ausgewählten Flächen befindet sich derzeit in der
detaillierten naturschutzfachlichen Prüfung, mit dem Ziel ausschließlich die
Gebiete nachzumelden, die zur Erfüllung der seitens der EU-Kommission attestierten
Melde-Defizite zu melden sind. Die Verhinderung einer Standortentwicklung durch
die Meldung ist im Grundsatz auszuschließen, im Einzelfall kann sich das
Erfordernis einer Verträglichkeitsprüfung ergeben.

Insgesamt sollen in Brandenburg die Elbe, die Oder, Die Havel und die Spree als
FFH-Gebiet ausgewiesen werden, um die Fische im Fluss besonders zu schützen. Das
bedeutet, dass die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen zum Erhalt beziehungsweise
zur Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse einer FFH-Verträglichkeitsprüfung
unterzogen werden müssen.

Durch die vorgesehene Meldung der Fließgewässer wird die Binnenschifffahrt nicht
beeinträchtigt. Die Schiffbarkeit der Gewässer bleibt in jedem Fall gewährleistet.
Die Durchführung von notwendigen, den Bestand der Arten und Lebensraumtypen nicht
beeinträchtigende Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist weiterhin
zulässig. Hauptziel ist die Erhaltung der Durchgängigkeit der Flusssysteme für die
Fische.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Brandenburg.

 


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