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@grar.de Aktuell - 25.06.2003

Loske: Bundesregierung setzt beim Biopatent auf Doppelstrategie


Berlin (agrar.de) - Zur Vorlage eines Entwurfs zum Biopatent-Gesetz durch die
Bundesregierung erklärt Reinhard Loske, stellvertretender
Fraktionsvorsitzende und Leiter der AG Gentechnik von Bündnis 90 / Die Grünen:

'Die langjährigen Verhandlungen um die Umsetzung der Biopatentrichtlinie in
nationales Recht haben zwei Dinge deutlich gezeigt: Es hat sich bestätigt, dass
die Richtlinie in einigen wesentlichen Punkten verbessert werden muss. Deshalb
begrüßen wir, dass die Bundesregierung unsere vorgeschlagene Doppelstrategie –
Umsetzung und gleichzeitig Neuverhandlung der EU-Richtlinie – unterstützt. Und es
hat sich gelohnt, hartnäckig für Verbesserungen zu kämpfen.

Allerdings schöpft die Regierung in ihrem Entwurf an einem wichtigen Punkt –
Einschränkung der Stoffpatente – die juristischen Spielräume nicht aus. Gene sind
keine Stoffe im üblichen Sinn, sondern beinhalten Informationen, deren Bedeutung
von ihrer Position innerhalb des Genoms und der Interaktion zwischen Zellen und
Umwelt abhängt. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Patentanmelder nur
eine Funktion eines Gens angeben müssen, dann ein Patent bekommen, das den 'Stoff'
umfasst – und so bekommen sie alle aufgefundenen Funktionen mitpatentiert, die
später gefunden werden. Dies führt zu 'Vorratspatentierungen' und zu Monopolen
einzelner Forscher oder Firmen auf Gene und behindert künftige Forschung. Wir
setzen uns weiterhin dafür ein, dass solche ungerechtfertigten Vorteile durch
einen uneingeschränkten Stoffschutz, die weit über die angemessene
Erfinderbelohnung hinausgehen, im Biopatentgesetz eingeschränkt werden. Um hier zu
einer international wirksamen Lösung zu kommen, ist es wichtig, die EU-Richtlinie
zu verbessern.

Wesentliche Verbesserungen konnten in der Ressortabstimmung das BMU und das BMVEL
beim Herkunftsnachweis und bei der zufälligen Verunreinigung erreichen.

Deutschland hat sich in mehreren internationalen Abkommen zum Schutz der
Biologischen Vielfalt und der Rechte von Entwicklungsländern verpflichtet. Ein
wichtiges Instrument dabei ist, die Herkunft von biologischem Material
nachvollziehbar zu gestalten. Im Entwurf ist nun die Forderung aufgenommen, dass
'die Anmeldung Angaben zum geographischen Herkunftsort dieses Materials umfassen,
soweit dieser bekannt ist.' Darüber hinaus verpflichtet sich die Bundesregierung
in dem Kabinettsbeschluss, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass
die Herkunft des in einer Erfindung genutzten biologischen Materials in der
Patentanmeldung zwingend angegeben werden muss.

Landwirte müssen vor einer zufälligen Verunreinigung ihres Saatgutes – zum
Beispiel durch Pollenflug vom Nachbaracker – vor patentrechtlichen Ansprüchen
geschützt werden. Hierzu ist im Gesetzentwurf nun ein entsprechender Passus
enthalten, dass der Patentschutz für 'biologisches Material, das im Bereich der
Landwirtschaft zufällig oder technisch nicht vermeidbar gewonnen wurde,'
ausgeschlossen ist. Weiterhin trägt – sollte es zu einer Auskreuzung kommen -
nicht der Landwirt, sondern der Patentrechtsinhaber die Beweislast.'

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema Nachbau und Sortenschutz.

 


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