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@grar.de Aktuell - 25.06.2003

Umsetzung der Biopatentrichtlinie beschlossen


Berlin (agrar.de) - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur
Umsetzung der Biopatentrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.
Juli 1998 beschlossen.

'Mit der Umsetzung der Biopatentrichtlinie wird kein neues Patentrecht für
biotechnologische Erfindungen geschaffen' sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries. 'Die Patentierung biotechnologischer Erfindungen erfolgt in Deutschland
und Europa bereits seit über 30 Jahren – und ist durch die Rechtsprechung
anerkannt. Das Gesetz soll vor allem Patentrecht und Patentrechtspraxis in Europa
harmonisieren. In Deutschland tritt eine Verbesserung der rechtlichen Situation
ein, weil die ethischen Grenzen der Patentierbarkeit konkreter gefasst werden.'

Das so genannte Landwirteprivileg schränkt den Patentschutz zu Gunsten der
Landwirte ein. Sie erhalten das Recht, Erntegut mit patentgeschützten
Eigenschaften zurückzubehalten und für den Wiederanbau im eigenen Betrieb zu
verwenden (Wiederaussaat). Sinngemäß dasselbe gilt für landwirtschaftliche
Nutztiere.

Greenpeace: Bundestag soll Gesetzesvorschlag ablehnen

Für den Greenpeace-Patentexperte Christoph Then ist der
Gesetzentwurf eine Provokation: 'Er ist in zentralen Punkten noch
schlechter als erwartet. Demnach sollen uneingeschränkt Patente auf Gene, Tiere
und Pflanzen erlaubt werden. Es wird gar nicht mehr versucht, Patente auf Gene
wenigstens teilweise einzuschränken, wie das mehrfach vom Justizministerium
angekündigt wurde. Statt dessen wird der Wortlaut der höchst umstrittenen
EU-Richtlinie einfach übernommen. Auch im Bereich der Patentierung von Saatgut und
Tierrassen werden gesetzliche Spielräume nicht genutzt, um den Umfang von Patenten
zu begrenzen. Anstatt in den zentralen Punkten mehr rechtliche Klarheit zu
schaffen, werden an anderer Stelle zusätzliche Regelungen vorgeschlagen, die gut
klingen, deren Wirksamkeit aber zweifelhaft bleibt.'

Um die Brisanz der Richtlinie zu überdecken, stelle das Bundesministerium für
Justiz in der Begründung der Richtlinie verschiedene Behauptungen auf, die
inhaltlich nicht richtig sind, so Then. Im vorgelegten Gesetzentwurf heißt es,
dass Lebewesen nur patentiert werden können, wenn Gene künstlich übertragen
werden. Inzwischen ist das Gegenteil bereits mehrfach dokumentiert, zuletzt durch
den Fall des Patentes auf indische Weizensorten der Firma Monsanto.

Greenpeace fordern den Bundestag auf, diesen Gesetzesvorschlag abzulehnen und
statt dessen eine europaweite Initiative für ein Verbot der Patentierung von Genen
und Lebewesen zu starten.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema Nachbau und Sortenschutz.

 


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