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@grar.de Aktuell - 24.06.2003

EU genehmigt Werbung für europäische Agrarprodukte


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission hat 20 Programme aus neun
Mitgliedstaaten genehmigt, mit denen in der Europäischen Union über
landwirtschaftliche Erzeugnisse informiert und für diese Erzeugnisse geworben
werden soll.

Im Rahmen einer Verordnung des Rates über Informations- und
Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt haben zehn
Mitgliedstaaten insgesamt 30 Programmvorschläge eingereicht. Die Kommission hat 20
Programme aus neun Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich,
Irland, Italien, die Niederlande, Spanien und Vereinigtes Königreich) als
förderfähig ausgewählt. Die Programme beziehen sich auf Obst und Gemüse,
Ökoprodukte, Blumen, Wein, Käse, Milch sowie auf geschützte Ursprungsbezeichnungen
und geschützte geografische Angaben (g.U. und g.g.A.).

Die Programme haben eine Laufzeit von einem bis drei Jahre und sind mit insgesamt
38,4 Mio. Euro dotiert. Der EU-Beitrag beläuft sich auf 19,2 Mio. Euro bzw. 50
Prozent.

In Deutschland erhält die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen
Agrarwirtschaft (url2/%) in Bonn einen Förderbetrag von 130.000 Euro. Eine
Liste der weiteren Absatzförderungsmaßnahmen finden Sie hier.

Hintergrund

Am 19. Dezember 2000 hat der Rat beschlossen, dass sich die EU an der Finanzierung
von Maßnahmen zur Information über Agrarerzeugnisse und Lebensmittel bzw. an
Absatzförderungsmaßnahmen für diese Erzeugnisse im Binnenmarkt beteiligten kann.
Bei diesen Maßnahmen kann es sich um Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und
Werbemaßnahmen insbesondere zur Hervorhebung der wesentlichen Merkmale und der
Vorzüge von Gemeinschaftserzeugnissen vor allem in Bezug auf Qualität,
Lebensmittelsicherheit, besondere Produktionsverfahren,
ernährungswissenschaftliche Gesichtspunkte und Aspekte der Gesundheit, der
Etikettierung, und des Tier- oder Umweltschutzes handeln. Die Maßnahmen können
auch die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Informationskampagnen über das
EU-System für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützte geografische
Angaben (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.),
Informationen über den ökologischen Landbau und Informationen über die
Etikettierung umfassen. Maßnahmen, die über die Gemeinschaftsregelung für
Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Qualitätsweine b.A.) informieren, sind
ebenfalls förderfähig.

Die Gemeinschaft beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten dieser Maßnahmen, die
restlichen 50 Prozent werden von den Branchen- oder Dachverbänden getragen, die
die Programme vorgeschlagen haben, und/oder von den betreffenden Mitgliedstaaten
übernommen.

Im Januar 2002 hat die Kommission Durchführungsvorschriften zu dieser Verordnung
erlassen. In der Kommissionsverordnung sind die Themen und Erzeugnisse aufgeführt,
die Gegenstand von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen sein können. Die
Branchenverbände können ihre Vorschläge den Mitgliedstaaten jeweils zum 31. Januar
und zum 31. Juli eines Jahres vorlegen. Danach übersenden die Mitgliedstaaten der
Kommission die Liste der von ihnen ausgewählten Programme und Durchführungsstellen
sowie eine Kopie der Programme. Die Kommission bewertet die Programme und
entscheidet über die Förderfähigkeit.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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