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@grar.de Aktuell - 23.06.2003

Rheinland-Pfalz: Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot

Bauckhage bittet um gegenseitige Rücksichtnahme


Mainz (agrar.de) - Je nach Witterung und Region wird in Rheinland-Pfalz in wenigen
Wochen die Ernte der wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturen beginnen.
Erntetransporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben werden auch an den
Wochenenden notwendig sein. Verkehrs- und Landwirtschafts­minister Hans-Artur
Bauckhage hat deshalb auf Ausnah­men vom Sonntagsfahrverbot für diese
landwirtschaft­lichen Transporte aufmerksam gemacht und um gegenseitige
Rück­sichtnahme gebeten.

In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung vom 29. Juni bis zum
7. September, für die Maisernte und die Weintrauben­lese vom 31. August bis 9.
November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der
Zeit vom 24. August bis zum 12. Oktober 2003.

Bauckhage bat die Landwirte und Winzer, vor der Ernte dafür zu sorgen, dass die
Beleuchtungs- und Bremsanlagen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge
und Anhänger in Ordnung sind. Der Minister erinnerte die Autofahrer an die
ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge:
Während Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenvollernter in der Regel eher
beson­ders langsam führen, komme es bei Autofahrern wegen des relativ hohen Tempos
und der ungewohnten Länge bei Transportzügen häufig zu Fehlberechnungen beim
Überholen, erläuterte der Minister.

Links zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

 


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