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@grar.de Aktuell - 20.06.2003

DBV begrüßt angestrebte Harmonisierung der Genehmigungsvorschriften für Ställe


Berlin (agrar.de) - Heute wurde im Bundesrat ein wichtiger Schritt zur
Harmonisierung der Genehmigungsvorschriften für landwirtschaftliche Ställe und
damit zum Abbau von erheblichen Wettbewerbsverzerrungen eingeleitet, begrüßte der
Deutsche Bauernverband (DBV) die Initiative des Landes Sachsen-Anhalt im
Bundesrat. Diese Angleichung des deutschen Rechts an die europäischen Vorschriften
zur UVP- und IVU-Richtlinie sei längst überfällig, worauf der DBV seit dem Jahr
2001 immer wieder hingewiesen hat. Mit dem Verordnungsentwurf könne ein
Systembruch im Immissionsschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht beseitigt
werden, indem die Genehmigungsbedürftigkeit von Ställen nicht mehr in Abhängigkeit
von der landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche gesetzt werde.

Mit der nationalen Einführung einer allgemeinen Einzelfallprüfung für eine
Umweltverträglichkeitsprüfung bei mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) und mehr als
2 GV pro Hektar wurde das Ziel der EU-Richtlinien verfehlt, ohne jedoch einen
erkennbaren Vorteil für den Umwelt- und Immissionsschutz zu erreichen. Die
Praxiserfahrungen haben nun der Verwaltung und der Politik verdeutlicht, dass die
Regelung sowohl für die Behörden als auch für die Landwirte zu unverhältnismäßigem
bürokratischen Aufwand führe, da schon kleine bäuerliche Familienbetriebe einer
umfangreichen Prüfung unterzogen würden. Die nun angestrebte Anpassung der
Schwellenwerte für die Umweltverträglichkeitsprüfung und deren Vorprüfungen komme
einer 1:1 Umsetzung des EU-Rechts näher und stelle einen deutlichen Schritt zum
Abbau von Bürokratie dar, betonte der DBV.

Der Bauernverband appellierte an die Bundesländer, den sinnvollen Schritt zur
Harmonisierung des Genehmigungsrechts für Stallanlagen in der EU im Rahmen der
Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates aufzugreifen und zu unterstützen. Es
werde damit ein groteskes Stück deutscher Bürokratie abgebaut, da nicht mehr
kleinste bäuerliche Familienbetriebe einem umfangreichen und kostenintensiven
Genehmigungsverfahren unterzogen würden. Hierdurch sei in den vergangenen zwei
Jahren der Strukturwandel in der landwirtschaftlichen Tierhaltung deutlich
verschärft worden. Jetzt dürfe sich auch die Bundesregierung einer Änderung der
Regelungen des UVP- und BImSch-Rechts nicht widersetzen, da im Wesentlichen die
Systematik und die Schwellenwerte des Entwurfs der Bundesregierung aufgegriffen
werde, forderte der DBV.

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