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@grar.de Aktuell - 18.06.2003

Geflügelpest: Maßnahmen der Eilverordnung in Hessen werden teilweise aufgehoben

Geflügelschauen dürfen wieder stattfinden


Wiesbaden (agrar.de) - Da seit dem Ausbruch der Geflügelpest in
Nordrhein-Westfalen Anfang Mai keine weiteren Fälle im Bundesgebiet verzeichnet
wurden, können die Bundesländer ab dem heutigen Mittwoch einige Maßnahmen der
Bundeseilverordnung zum Schutz vor Ausbreitung der Krankheit aufheben. Ab heute
dürfen in Hessen wieder Geflügelmärkte, Geflügelschauen, Wettflüge und ähnliche
Veranstaltungen stattfinden. Die Pflicht zur Untersuchung des Geflügels vor dem
Transport entfällt. Ab heute ebenfalls aufgehoben ist die Pflicht zur Reinigung
und Desinfektion von Futtermittelfahrzeugen.

Weiterhin in Kraft bleibt dagegen die neu aufgenommene Anzeigepflicht für Enten-
und Gänsehalter. Andere Geflügelhalter unterlagen schon immer der Anzeigepflicht.
Alle Halter müssen außerdem nach wie vor alle Tierzu- und abgänge sowie sämtliche
Personenkontakte dokumentieren. Darüber hinaus sind Geflügelhöfe weiterhin
verpflichtet, Tierverluste von mehr als 2 Prozent ihres Bestandes sowie erhebliche
Krankheitsfälle zu melden.

Meldebogen für Geflügelhaltungen

Links zum Thema Geflügelpest,
Links zum Bundesland Hessen.

 


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