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@grar.de Aktuell - 18.06.2003

Westfalen-Lippe: Gemeinsame Anlieferungserklärung für Getreide erarbeitet


Münster (agrar.de) - Erstmals ist es gelungen, eine einheitliche und
praxisgerechte Erklärung zur Anlieferung für Getreide zu finden. Der
Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV), der
Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband (RWGV und die Raiffeisen
Central-Genossenschaft Nordwest (RCG) haben eine gemeinsame
Anlieferungserklärung erarbeitet. Die zukunftsweisende Vereinbarung wirkt
für den Landwirt in keiner Weise haftungserhöhend und wird gleichzeitig den
Zertifizierungsbedingungen gegenüber dem Getreidehandel gerecht. Auch die privaten
Landhändler sind angesprochen, bei Bedarf nur diese Anlieferungserklärung zu
verwenden.

Unmittelbar zu Beginn der vergangenen Ernte sorgten Anlieferungserklärungen, die
der Landwirt beim Verkauf seines Getreides abgeben sollte, für Unruhe im
Getreidehandel. Notwendig sind diese Erklärungen aus Sicht der Handelsunternehmen
u.a. aufgrund der QC-Zertifizierung von Mischfutterwerken. Hier sehen die
Zertifizierungsbedingungen eine entsprechende Erklärung auch bezüglich der Rohware
vor. Vor dem Hintergrund der Problematik in der vergangenen Ernte haben sich die
Getreideerzeuger im WLV-Ausschuss für Pflanzliche Erzeugnisse intensiv mit dieser
Fragestellung befasst. Die landwirtschaftlichen Praktiker haben eine einheitliche
und praktikable Erklärung gefordert, die die Haftung für die Betriebe nicht
erhöhen darf.

Die Erklärung umfasst einen Bereich von Vereinbarungen (Punkte 2-4) sowie eine
Zielbeschreibung (Punkt 5). In den weiteren Bereichen wird die jeweilige Laufzeit
der Vereinbarung und die Beprobung der Ware geregelt.

Haftungserhöhend wirkt diese Erklärung nicht, da über die gesetzlichen und
handelsüblichen Anforderungen an die Ware hinaus keine zusätzlichen Anforderungen
festgeschrieben werden. Diese Erklärung kann daher von Landwirten unbedenklich
unterzeichnet werden, so der WLV.

Links zum Thema Qualität und Sicherheit,
Links zum Thema Verbände.

 


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