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@grar.de Aktuell - 17.06.2003

Sachsen: Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Transporte während der Ernte 2003


Dresden (agrar.de) - In den letzten Jahren hat das Sächsische Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit auf Antrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt
und Landwirtschaft jeweils eine generelle Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und
Feiertagsfahrverbot für Transporte während der Erntezeit erstellt. Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat nun die Auffassung
vertreten, dass durch derartige Allgemeinverfügungen die Kompetenzen der Länder
überschritten würden. Das meldet der Sächsische Landesbauernverband
(SLB).

Um den Landwirten dennoch entsprechende Transporte zu ermöglichen, wurde durch die
Sächsischen Staatsministerien des Innern und für Wirtschaft und Arbeit Folgendes
festgelegt:

Zur Vermeidung von Ernte-, Transport- und Lagerverlusten in der Ernte 2003 sollen
im Vorgriff auf die vorgesehene Aufnahme von 'Transporten landwirtschaftlicher
Erzeugnisse in deren Erntezeit' in den Katalog der Ausnahmetatbestände des § 30
Abs. 3 Satz 2 StVO die Erntetransporte gemäß den bewährten Regelungen in den
vergangenen Jahren ausgeführt werden. Bei Transporten, die im Zusammenhang mit der
Ernte 2003 stehen, wird deshalb im Rahmen des Opportunitätsprinzips von der
Verfolgung und Ahndung möglicher Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
abgesehen.

Diese Regelung gilt für den Transport der

- Getreide und Hülsenfruchternte bis einschließlich 14.09.2003

- Getreide- und Hülsenfruchternte in Gebirgslagen bis einschließlich 05.10.2003

- Futter- und Maisernte bis einschließlich 09.11.2003

- für die Hackfruchternte einschließlich Zuckerrüben- und Pressschnitzeltransporte
bis einschließlich 21.12.2003.

Links zum Thema Verbände,
Links zum Bundesland Sachsen.

 


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