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@grar.de Aktuell - 17.06.2003

EU-Rechnungshof: Förderung benachteiligter Gebiete überprüfen


Luxemburg (agrar.de) - Im Rahmen der Regelung zur Förderung der benachteiligten
Gebiete erhalten 55,8 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU
Ausgleichszulagen. Dabei handelt es sich um hektarbezogene Beihilfen, mit denen
bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. In den Genuss dieser Beihilfen
gelangen beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe in schwach ertragfähigen
landwirtschaftlichen Gebieten, in denen der beschleunigte Rückgang der
landwirtschaftlichen Tätigkeit die Lebensfähigkeit des betreffenden Gebiets
infrage stellen würde. Mit dieser Regelung sind jährliche Kosten in Höhe von rund
2.000 Millionen Euro verbunden, die fast zur Hälfte aus EU-Mitteln finanziert
werden.

Der Europäische Rechnungshof wollte mit seiner Prüfung feststellen, ob
die Regelung rechtmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt wird, ob es eine
angemessene Begleitung gibt, ob sachdienliche Informationen über ihre Auswirkungen
vorliegen und rechtzeitig Maßnahmen zur Berichtigung möglicher Schwachstellen
getroffen werden.

Die wichtigsten Prüfungsfeststellungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

• Der Kommission liegen nicht genügend Belege vor, mit denen die anhaltende
Gültigkeit der Klassifizierung als benachteiligtes Gebiet bestätigt wird. Im
Anschluss an vom Hof im Jahr 1990 vorgebrachte Bemerkungen hatte sie mit einer
Überprüfung der bestehenden Klassifizierungen begonnen, die jedoch - unter anderem
wegen des Widerstands einiger Mitgliedstaaten - nicht zu Ende geführt wurde.
Obwohl sich bestimmte makro-ökonomische und sozio-ökonomische Indikatoren im Laufe
der Zeit stark verändert haben und einige Klassifizierungen unter Umständen nicht
mehr gültig sind, hat die Kommission keinen Vorschlag zur Änderung des bestehenden
verordnungsrechtlichen Rahmens vorgebracht.

• Die Mitgliedstaaten wenden bei der Beurteilung der Frage, ob ein Gebiet als
benachteiligt einzustufen ist oder nicht, ein breites Spektrum unterschiedlicher
Indikatoren an, so dass die Begünstigten unter Umständen uneinheitlich behandelt
werden.

• Die Kommission verfügt nicht über genügend zuverlässige Informationen zu den
Auswirkungen der Maßnahme, insbesondere zur Begründetheit der Beihilfenhöhe, was
die Gefahr von Überkompensationen mit sich bringt.

• Der Aspekt der 'guten landwirtschaftlichen Praxis' stellt nunmehr ein wichtiges
Förderkriterium dar. Solange es keine klare und überprüfbare Definition und keine
einheitliche Anwendung gibt, lässt sich die Einhaltung dieses grundlegenden
Kriteriums aber nur schwer überprüfen. Aus diesem Grund ist die Wirksamkeit der
diesbezüglichen Überprüfungen zweifelhaft.

• Obwohl die Regelung bereits seit 30 Jahren angewandt wird, wurde sie bisher
keiner umfassenden Bewertung im Hinblick auf eine Beurteilung ihrer Wirksamkeit
unterzogen.

Auf der Grundlage dieser Feststellungen bringt der Rechnungshof folgende
Empfehlungen vor:

• Die bestehende Klassifizierung aller benachteiligten Gebiete sollte umfassend
und gründlich überprüft werden.

• Die Kommission sollte in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein besser
geeignetes Instrumentarium an Indikatoren zur Bestimmung der benachteiligten
Gebiete ausarbeiten.

• Es sollten fundierte Informationen über die Auswirkungen der Regelung
zusammengestellt werden; mögliche regelmäßige Überkompensationen sollten ermittelt
und entsprechende Berichtigungsmaßnahmen getroffen werden.

• Das Konzept der 'guten landwirtschaftlichen Praxis' sollte genau definiert
werden, damit es überprüfbar ist.

• Es sollte eine umfassende Bewertung der Regelung stattfinden, ferner sollten
geeignete Indikatoren für eine angemessene Begleitung definiert werden.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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