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@grar.de Aktuell - 16.06.2003
Geflügelpest: Geflügelmärkte können ab Mittwoch in Rheinland-Pfalz wieder stattfinden
Mainz (agrar.de) - Seit dem Ausbruch der Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen
Anfang Mai wurden keine weiteren Fälle von Geflügelpest in Deutschland
festgestellt. Daher werden in Rheinland-Pfalz ab Mittwoch, 18. Juni 2003, einige
der Maßnahmen zum Schutz vor Ausbreitung der Krankheit aufgehoben. Das meldet das
Ministerium für Umwelt und Forsten.
Ab Mittwoch, 18. Juni, dürfen wieder Märkte mit lebendem Geflügel sowie
Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen stattfinden. Die
Untersuchungspflicht von Geflügel vor dem Transport entfällt, ebenso die Pflicht
zur Reinigung und Desinfektion von Futtermittelfahrzeugen.
Weiterhin gültig ist die Anzeigepflicht für Geflügelhalter. Meldepflicht besteht
außerdem noch, wenn in einem Geflügelhof Tierverluste von mehr als 2 Prozent des
Bestandes eintreten oder wenn es erhebliche Krankheitsfälle gibt. Geflügelhalter
müssen außerdem weiterhin Tierzu- und –abgänge dokumentieren und über
Personenkontakte Buch führen.
Meldebogen für Geflügelhaltungen
Links zum Thema Geflügelpest,
Links zum Bundesland Rheinland-Pfalz.
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