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@grar.de Aktuell - 13.06.2003

Hessen: Dietzel informiert Spitzenverbände über Pläne zu neuen FFH- und Vogelschutzgebietsmeldungen


Bad Arolsen (agrar.de) - 'Bedeutsame Großprojekte und Infrastrukturvorhaben in
Hessen, wie der Flughafenausbau, Autobahn-, Straßen- und Bahnprojekte sind
ernsthaft bedroht, falls FFH- und Vogelschutzgebiete nicht umgehend gemeldet
werden', sagte Umweltminister Dietzel gestern beim Spitzengespräch in Bad Arolsen.
Eingeladen hatte das Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
(MULF) die kommunalen Spitzenverbände, den Hessische Bauernverband, den
Hessische Waldbesitzerverband, die Naturschutz- und Wirtschaftsverbände.

Der Minister informierte, dass Hessen nach der FFH- und nach der
Vogelschutz-Richtlinie bisher bereits 427 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung mit
ca. 145.000 Hektar und damit rd. 6,9 Prozent der Landesfläche gemeldet habe.

Hinsichtlich der Meldung von Gebieten fordere die Europäische Kommission nunmehr
die Umsetzung der Ergebnisse der von ihr durchgeführten biogeographischen
Seminare. Hiervon seien alle Bundesländer in beträchtlichem Umfang betroffen. Die
Forderung wird untermauert durch ein mit Datum vom 3. April 2003 eingeleitetes
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.

Eine unmittelbare Folge der noch nicht als abgeschlossen geltenden Ausweisung
europäischer Schutzgebiete sind bundesweit sich häufende Gerichtsurteile, mit
welchen wichtige Infrastrukturvorhaben wegen nicht ausreichender Ausweisung der
Schutzgebiete und/oder unzureichender Berücksichtigung der europa-rechtlichen
Vorgaben bei der Abwägung gestoppt wurden.

Die Landesregierung sehe sich daher, insbesondere im Interesse der Rechts- und
Planungssicherheit veranlasst, so der Minister, den Forderungen zur
Vervollständigung der Gebietsmeldung Rechnung zu tragen. Es werden deshalb
zeitgleich derzeit eine Liste mit FFH-Gebietsvorschlägen und eine Liste mit
Vogelschutzgebietsvorschlägen erarbeitet.

Als Eckpunkte des Zeitplans bis zum Abschluß der Gebietsmeldung an die Kommission
im April 2004 nannte der Minister

• das gestrige Spitzengespräch

• fünf Regionalkonferenzen zur Information der Verbände und Kommunen von Mitte
Juni bis Mitte Juli

• die Veröffentlichung der detaillierten Nachmeldevorschläge und Einladung zu
öffentlichen Informationsterminen auf Kreisebene von Mitte Sept. bis Mitte Oktober

• nach Abklärung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich im
Herbst bilaterale Abstimmung des Bundes und der Länder mit der EU-Kommission

• Beschluss des Kabinetts im Dezember 2003 über die offiziell der EU
vorzuschlagenden Nachmeldungen

Zum Hintergrund:

Die Europäische Naturschutzrichtlinie Flora-Fauna-Habitat verpflichtet die
EU-Mitgliedstaaten, nach europäischem Recht besonders geschützte Lebensräume, Tier
und Pflanzenarten in repräsentativen Gebieten dauerhaft zu erhalten, die in ein
europaweites Netz Natura 2000 einfließen sollen.

Mit der FFH-Richtlinie soll auf europäischer Ebene die Erhaltung der biologischen
Vielfalt gefördert werden. Hierzu müssen besondere Schutzgebiete ausgewählt und
bestimmt werden. Die jetzt von Hessen zusätzlich gemeldeten Flächen betreffen
insbesondere repräsentative Ausschnitte des hessischen Buchenwaldes sowie
Lebensräume der nach europäischem Recht zu schützenden Tier- und Pflanzenarten.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Hessen.

 


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