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@grar.de Aktuell - 10.06.2003

Vorschläge der EU-Kommission für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik


Brüssel (agrar.de) - Zu den morgen beginnenden Verhandlungen über eine
Entscheidung zur Agrarreform im Agrarministerrat in Luxemburg hat die
EU-Kommission folgende Fragen und Antworten veröffentlicht:

'Warum eine Reform und warum gerade jetzt?

Umgekehrt könnte man auch fragen: 'Und warum erst später?' Was wäre dadurch
gewonnen? Würde sich an den Fragen, denen wir uns stellen müssten, irgendetwas
ändern? Wären die Herausforderungen dann leichter zu bewältigen?

Die Antwort lautet schlicht und einfach: Weil wir vor neuen Herausforderungen
stehen, denen wir uns jetzt stellen müssen. Wir müssen unsere Agrarerzeugnisse
jetzt marktgerechter und wettbewerbsfähiger machen, und wir müssen jetzt mehr
dafür tun, dass unsere Politik auf die ökologischen und sozialen Forderungen
reagieren kann, die die europäische Öffentlichkeit an sie stellt.

Wir würden unseren Landwirten einen schlechten Dienst erweisen, wenn wir mit der
Reform warten, bis wir vor der nächsten großen Krise stehen. Es wäre auch nicht in
ihrem Interesse, wenn wir warten, bis über den nächsten finanziellen Rahmen
verhandelt wird. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb wir die notwendigen
Änderungen jetzt durchführen und die richtigen Weichenstellungen für die künftige
GAP jetzt vornehmen müssen. Jetzt müssen wir zeigen, dass unsere Politik ein gutes
Kosten-/Nutzen-Verhältnis bietet und wichtige Leistungen für die Bürger der
erweiterten Union erbringt.

Es wird sich auch günstig auf unsere Verhandlungsposition in der WTO auswirken,
wenn wir die Reform jetzt durchführen. Wir bekräftigen hierdurch unseren
Standpunkt und können unsere Argumente mit dem eindeutigen Beweis untermauern,
dass wir nicht nur reden, sondern auch handeln: Mit einer Politik, die den
umfassenden Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht wird und gleichzeitig unseren
Markt für den Handel mit Drittländern offen hält.

Angesichts der bevorstehenden Erweiterung sollten wir auch die Gelegenheit nutzen
und die künftige Perspektive festlegen, damit die Landwirte sowohl in den neuen
wie in den jetzigen Mitgliedstaaten wissen, woran sie sind. Eine Verlängerung der
Diskussionen über das Jahresende hinaus wäre reine Zeitverschwendung.

Unser Agrarsektor braucht jetzt neue Impulse. Würden wir das ohnehin
Unvermeidliche hinausschieben, hätte dies zur Folge, dass wir unseren Landwirten
langfristig gesehen schaden, den Erwartungen der Verbrauchern weiterhin nicht
gerecht werden und uns noch stärker der Kritik unserer Steuerzahler aussetzen.

Was soll mit der GAP-Reform erreicht werden?

Der Kommissionsvorschlag wird den Landwirten in der EU eine klare politische
Perspektive verschaffen, die dem von den Staats- und Regierungschefs im Oktober
2002 in Brüssel beschlossenen Finanzrahmen für Agrarausgaben bis 2013 entspricht.
Seine Verwirklichung würde außerdem die europäische Landwirtschaft
wettbewerbsfähiger und marktgerechter machen, die GAP deutlich vereinfachen, den
Erweiterungsprozess erleichtern und dazu beitragen, dass die GAP im Rahmen der WTO
besser vertreten werden kann. Die vorgeschlagenen Anpassungen geben den Landwirten
den größtmöglichen Spielraum bei ihren Produktionsentscheidungen und garantieren
ihnen gleichzeitig stabile Einkommen. Die Durchführung der von der Kommission
vorgeschlagenen Reform würde Anreize der derzeitigen Regelung, die letztendlich
schädliche Folgen für die Umwelt haben, beseitigen sowie nachhaltigere
Bewirtschaftungsformen verbessern und fördern. Diese Anpassungen sind notwendig,
um sicherzustellen, dass die EU einen nachhaltigen und berechenbaren politischen
Rahmen für das Europäische Landwirtschaftsmodell in den kommenden Jahren schaffen
kann. Aufgrund des neuen Haushaltsrahmens sind diese Änderungen noch dringlicher.
Dank der Anpassungen wird die EU eine transparente und gerechtere Verteilung der
Einkommensstützung für Landwirte sicherstellen und die Wünsche der Verbraucher und
Steuerzahler besser berücksichtigen können.

Zur Erreichung dieser Ziele schlägt die Kommission vor,

• die Verbindung zwischen Erzeugung und Direktzahlungen zu kappen (Entkopplung);

• die Zahlungen an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz,
Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, Gesundheit und Arbeitssicherheit zu binden
(Cross compliance);

• die EU-Förderung der ländlichen Entwicklung durch Modulation der Direktzahlungen
zu steigern (Kleinerzeuger wären davon ausgenommen);

• ein neues landwirtschaftliches Beratungssystem einzuführen;

• neue Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums mit dem Ziel zu
erlassen, Qualitätserzeugung, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz zu fördern und
die Finanzierung der landwirtschaftlichen Beratungsdienste zu sichern;

• die Marktpolitik der GAP, auch in Bezug auf Kulturpflanzen, Milch und Reis zu
überarbeiten.

Welche Ziele werden mit den neuen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen
Raumes verfolgt?


Die Kommission schlägt vor, Finanzmittel von Agrarmarktausgaben zur Entwicklung
des ländlichen Raums umzuleiten. Durch die Verringerung von Direktzahlungen für
größere Betriebe ('Modulation") werden zusätzliche Mittel von bis zu 1,48 Mio.
Euro im Jahr 2012 für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung stehen.

Die neuen Maßnahmen (neue Kapitel in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und
Einhaltung von Standards, die Einführung einer Förderung für den Tierschutz)
betreffen Bereiche, die bisher noch nicht oder nur unvollständig abgedeckt sind.

Sie dienen dazu, besser auf Belange der Lebensmittelsicherheit und -qualität
einzugehen, den Landwirten bei der Einhaltung der strengen Auflagen des
Gemeinschaftsrechts zu helfen und hohe Tierschutzstandards zu fördern.

Das sind wesentliche, den allgemeineren Erwartungen der europäischen Gesellschaft
weitgehend entsprechende Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft,
die im Zentrum der gesamten GAP-Reform stehen.

Was werden die Landwirte in der Praxis von der verbesserten Politik zur
Entwicklung des ländlichen Raums haben?


Neu Qualitätsanreize für die Landwirte

Gewährung einer Beihilfe als Anreiz für Landwirte, die an Programmen zur Hebung
der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung ihrer
Produktionsverfahren teilnehmen und den Verbrauchern in dieser Beziehung
Sicherheiten bieten. Diese Beihilfe wird alljährlich für einen Zeitraum von
höchstens fünf Jahren und bis zu einer Obergrenze von 3.000 Euro je Betrieb und
Jahr gewährt.

Finanzielle Unterstützung von Erzeugervereinigungen bei der Verbraucherinformation
über und der Werbung für Erzeugnisse, die im Rahmen der oben genannten
Qualitätsprogramme produziert werden. Die Förderung der öffentlichen Hand kann bis
zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Neue Beihilfen für die Landwirte zur Erreichung von Standards

Gewährung einer befristeten und degressiven Beihilfe, damit die Landwirte ihre
Betriebe leichter an neu eingeführte hohe Standards auf der Grundlage der
EU-Rechtsvorschriften über Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen,
Tierschutz und Arbeitssicherheit anpassen können. Hier wird eine pauschale und
degressive Beihilfe für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gewährt, für die
eine Obergrenze von 10 000 EUR je Betrieb und Jahr gilt. Die Beihilfe wird jedoch
nicht gezahlt, wenn es sich lediglich um die bisherige Nichteinhaltung durch den
Landwirt von bereits im nationalen Recht vorgesehenen Standards handelt.

Finanzielle Unterstützung für Landwirte in Form eines Beitrags zu den Kosten, die
bei der Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten anfallen. Die öffentliche
Hand kann die Kosten, die den Landwirten bei Inanspruchnahme der Dienste
entstehen, bis zu einem Höchstsatz von 80 % und einer Obergrenze von 1 500 EUR
vergüten.

Übernahme der Kosten für einen verbesserten Tierschutz

Beihilfe für Landwirte, die sich für mindestens fünf Jahre verpflichten, in ihrem
Betrieb den Tierschutz über die Mindestanforderungen guter Tierhaltungspraxis
hinaus zu verbessern. Die Unterstützung wird jährlich gewährt und ihr Betrag
richtet sich bei einer Obergrenze von 500 EUR je Vieheinheit und Jahr nach den
durch diese Verpflichtungen bedingten Zusatzkosten und Einkommenseinbußen.

Was bedeutet Entkopplung konkret?

Entkopplung heißt, den Landwirten Beihilfen unabhängig davon zu gewähren, was sie
erzeugen. Die Kommission schlägt eine betriebsbezogene entkoppelte
Einkommenszahlung vor. Bei dieser Vorgehensweise würden die meisten derzeitigen
Zahlungen, die ein Erzeuger nach den verschiedenen Regelungen erhält, zu einer
einzigen, auf historischen Bezugswerten beruhenden Zahlung zusammengefasst.

Die Umstellung von der Stützung der Erzeugung auf die Stützung der Erzeuger
erfolgt schrittweise bereits seit der GAP-Reform von 1992, und zwar durch die
Senkung von Stützungspreisen und die Einführung teilweise entkoppelter
Direktzahlungen bei Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen und Rindfleisch.

Was wird mit der Entkopplung erreicht?

Hauptzweck dieser Maßnahme ist es, die Einkommen der Landwirte zu stabilisieren.
Durch die Entkopplung gewinnen die Landwirte ihre unternehmerische Freiheit
zurück. Außerdem wird die Förderung der Erzeuger in der EU erheblich vereinfacht.
Die Entkopplung wird die Marktorientierung der Landwirtschaft insgesamt verbessern
und den Landwirten die Möglichkeit geben, in vollem Umfang von den Marktchancen zu
profitieren und genau die Erzeugnisse zu produzieren, die vom Verbraucher
nachgefragt werden. Die EU wird die Landwirte auf eine Weise unterstützen, die sie
dazu motiviert, nicht mehr auf Quantität, sondern auf Qualität der Erzeugnisse zu
setzen.

Gleichzeitig bleibt bei einer einzigen Zahlung je Betrieb auf der Grundlage
historischer Referenzwerte der Betrag der Stützung konstant.

Es bedeutet, dass die Landwirte dabei unterstützt werden, die Rollen auszufüllen,
die die Gesellschaft von ihnen erwartet, und motiviert werden, für den Markt zu
produzieren, nicht für die Beihilfe. Es bedeutet nicht - wie einige Kritiker
behaupten -, dass die Landwirte fürs Nichtstun bezahlt werden.

Die entkoppelte Stützung ist in Bezug auf das Einkommen die effizienteste Form der
Stützung. Erst vor kurzem wurde in einer OECD-Studie darauf hingewiesen, dass auf
diese Weise tatsächlich mehr Geld in die Taschen der Landwirte gelangt, als durch
andere Formen der Stützung.

Durch die Zusammenfassung aller bisherigen Direktzahlungen zu einer einzigen
Einkommenszahlung je Betrieb wird das System viel leichter zu verwalten, einfacher
und transparenter.

Die Entkopplung wird auch die Position der EU in den WTO-Verhandlungen stärken.
Die Aufhebung der Verbindung zwischen Erzeugung und Subventionen bedeutet, dass
Direktzahlungen nicht handelsverzerrend sind.

Haben die USA es nicht mit Entkopplung versucht - und sind kläglich
gescheitert?


Mit dem US FAIR Act wurden degressive Zahlungen auf der Grundlage historischer
Flächen- und Ertragswerte (ausgedrückt in Mengen) für US-Kulturen eingeführt. Die
Berechnung basierte auf der Annahme, dass diese Zahlungen den Landwirten höhere
Subventionen garantierten als die damalige Alternative der traditionellen
Zahlungen. Dabei ging man von der zu optimistischen Prognose steigender Preise und
voraussichtlich minimaler Haushaltsgaben bei Fortsetzung der bisherigen Politik
aus.

Als sich diese Prognosen als falsch herausstellten, wurden verschiedene
Hilfsprogramme aufgelegt, mit denen die US-Landwirte aber nicht für 'Einbußen'
gegenüber in der Vergangenheit, insbesondere in den ersten Jahren, erzielten
Durchschnittseinkommen entschädigt wurden, sondern vielmehr für 'entgangene'
Einkommenszuwächse, die auf einer unrealistischen Markteinschätzung basierten.

Ein Agrargesetz, das aus Haushaltsgründen eingeführt wurde (um 13 Mrd. Dollar zu
sparen), kostete schließlich doppelt so viel, wie die ursprüngliche Schätzung für
sechs Jahre: 96 Mrd. Dollar statt 48 Mrd. (hauptsächlich für fünf Kulturen).

Vereinfacht ausgedrückt: Die Amerikaner haben degressive Zahlungen auf der
Grundlage einer falschen Einschätzung der Preisentwicklung eingeführt, wir dagegen
führen feste Zahlungen auf der Grundlage der Erwartungen der Gesellschaft und des
Einkommensbedarfs der Landwirte ein.

Heißt Entkopplung, dass die Landwirte fürs Nichtstun bezahlt werden?

Auf keinen Fall heißt Entkopplung, dass Landwirte fürs Nichtstun bezahlt werden.
Im Gegenteil: Wer würde ernsthaft behaupten, dass Aufgaben wie Landschaft pflegen,
Tiere halten, Land bewirtschaften, Heu mähen und die vorgeschriebenen Normen
erfüllen Nichtstun wären? Nach den Vorschlägen wird der volle Beihilfesatz nur
dann gewährt, wenn die vorgeschriebenen Standards in den Bereichen Umweltschutz,
Tiergesundheit und Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Arbeitssicherheit für
die Beschäftigten im ganzen landwirtschaftlichen Betrieb eingehalten werden. Dann
kann die Allgemeinheit sicher sein, dass Landwirte, die diese Direktzahlungen
erhalten, Standards und Bewirtschaftungsauflagen einhalten.

Wie werden sich die Einkommen der Landwirte entwickeln?

Die Europäische Kommission hat in jüngerer Zeit sechs Wirkungsanalysen
veröffentlicht, in denen der grundsätzliche Kurs der Agrarreform begrüßt wird. In
den Studien wird hervorgehoben, dass die von der Kommission geplanten Reformen das
Marktgleichgewicht deutlich verbessern würden.

Das wichtigste Ergebnis der Simulationen ist aber, dass sich die Reformen mit
einer Steigerung um 1,7 Prozent günstig auf die gesamten landwirtschaftlichen
Einkommen auswirken würden. Im Rindfleischssektor würde der Vorschlag, die
derzeitige Prämienregelung zu vereinfachen und die Erzeuger von der direkten
Verbindung zwischen der Zahl der Tiere und den Zahlungen zu befreien, zu einem den
Produktionsrückgang wettmachenden 7 prozentigen Preisanstieg führen. Die
Markterträge der Rindfleischerzeuger würden damit um 4 Prozent steigen.

Was bedeutet die Entkopplung für die WTO-Verhandlungen?

Die Verwirklichung der Vorschläge würde die Position der Europäischen Union in der
Welthandelsorganisation (WTO) stärken, da sich durch die Entkopplung die
WTO-relevanten Aspekte der Direktzahlungen ändern würden. Sie würden nicht mehr
der 'Blue Box', sondern der 'Green Box' zugerechnet. Mit Green Box werden die
Formen interner Stützungsregelungen bezeichnet, die den Handel nicht oder nur in
sehr geringem Maße verzerren.

Wie könnten die Entwicklungsländer von den Veränderungen profitieren?

Der vorgeschlagene Rahmen wird die langfristige Kohärenz zwischen der Gemeinsamen
Agrarpolitik und der Entwicklungsagenda von Doha verbessern. Durch die Förderung
extensiverer landwirtschaftlicher Methoden und durch weniger handelsverzerrende
interne Stützungsmaßnahmen dürfte die vorgeschlagene Änderung den
Entwicklungsländern bessere Marktchancen erschließen.

Die Direktzahlungen werden weiterhin eine wichtige Rolle für die Stützung der
landwirtschaftlichen Einkommen spielen, aber ohne den Handel zu verzerren.

Diese Veränderung muss in einem internationalen Kontext betrachtet werden, in dem
andere WTO-Mitglieder die Subventionierung von Erzeugnissen erheblich verstärken,
was zu einer weiteren Verzerrung der Erzeugung und höherem Druck auf die
Weltmarktpreise führt.

Was würde mit der 'Cross compliance' bewirkt?

Die entkoppelte betriebsbezogene Zahlung und andere Direktzahlungen werden nur
dann in voller Höhe gewährt, wenn die Landwirte eine Reihe vorgeschriebener
Standards in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und
Arbeitssicherheit einhalten. Die 'Cross compliance' würde so auch zur Erhaltung
des ländlichen Raums beitragen. Bei Nichteinhaltung der 'Cross compliance' würden
die Direktzahlungen gekürzt, wobei in Bezug auf das Risiko oder den Schaden der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss.

Warum eine weitere Reform des Milchsektors?

Die Kommission will mit den Vorschlägen langfristig die Marktorientierung und die
Wettbewerbsfähigkeit des Milchsektors verbessern. Dies soll in zwei Stufen
erreicht werden: Zunächst soll die Reform der Agenda 2000 mit den
GAP-Reformvorschlägen im Allgemeinen in Einklang gebracht werden, dann sollen
weitere, progressive Quotenerhöhungen vorgenommen werden. Gleichzeitig sollen die
Interventionspreise gesenkt und weitere Ausgleichszahlungen an Milcherzeuger
geleistet werden.

Bei Butter müssen die Interventionspreise am stärksten gesenkt werden, da hier der
Unterschied zwischen dem Preis auf dem Binnenmarkt und auf dem Weltmarkt am
größten ist. Niedrigere Milchpreise würden sich jedoch günstig auf die Erzeugung
von Käse und frischen Milcherzeugnissen auswirken, deren Marktanteil zunimmt.
Durch die frühere und weiter reichende Einführung der Agenda-2000-Reformen können
wir die Ungleichgewichte, die in diesem Sektor noch immer bestehen, wirksam
beseitigen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Erzeuger nicht benachteiligt
werden. Die EU-Ausfuhren wären weniger subventionsabhängig, wir könnten die
Bedürfnisse unseres Sektors erfüllen, den Milchsektor mit der GAP-Reform im
Allgemeinen sowie mit dem Erweiterungsprozess in Einklang bringen und uns besser
auf den Weltmarkt einstellen.

Warum sollen die Interventionspreise für Getreide gesenkt werden?

Für die EU als einen der Hauptgetreideexporteure der Welt kommt es darauf an, dass
sich Binnen- und Weltmarktpreise möglichst weitgehend decken. In der Vergangenheit
hat sich deutlich gezeigt, dass die Preise von einem zum anderen Jahr, ja sogar
innerhalb eines Wirtschaftsjahres, stark schwanken können, was die Exportchancen
beeinträchtigt. Die derzeitige Schwäche des US-Dollar gegenüber dem Euro
verschärft das Problem noch. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass die
Intervention durch die abschließende Senkung des Interventionspreises um 5
Prozent, also von 101,03 Euro/t auf 95,35 Euro/t, ab 2004/05 in ein echtes
Sicherheitsnetz umgewandelt werden muss.

Diese Senkung des Interventionspreises dürfte zusammen mit der Abschaffung der
monatlichen Zuschläge gewährleisten, dass Weizen und Gerste aus der EU auf dem
Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben. Im Einklang mit den geltenden
Rechtsvorschriften werden die Ausgleichszahlungen für Getreide und andere
einschlägige Kulturpflanzen von 63 auf 66 Euro/t angehoben.

Werden die Vorschläge für die GAP-Reform zu echten Vereinfachungen führen?

Mit der betriebsbezogenen Einkommenszahlung bieten die Vorschläge eine einfachere
Regelung als bisher. Dieser Ansatz dürfte allen Betrieben und auch der Verwaltung
zugute kommen.

Anstelle einer Fülle von Beihilfeanträgen werden die Landwirte nur einen einzigen,
auf klaren Kriterien beruhenden Antrag einreichen. Sie werden sich dann auf das zu
konzentrieren haben, was die Gesellschaft von ihnen erwartet und was ihnen die
Kommission ihren Wünschen entsprechend erlauben sollte: eine gute Bewirtschaftung
des Landes und nicht das Ausfüllen von Formularen.

Für die Behörden stellt die betriebsbezogene Einkommenszahlung durch die
Einführung einer einzigen Zahlung für die betreffenden Sektoren und eine
einheitliche Kontrollregelung eine beträchtliche Vereinfachung der Verwaltungs-
und Aufsichtsbestimmungen dar. Ein günstiger Nebeneffekt dieser Vorschläge ist,
dass sie die Erweiterung vereinfachen. Denn die Vereinfachung der
Stützungsregelung wird die Eingliederung der neuen Mitgliedsstaaten in die GAP
erleichtern.

Wie steht es mit anderen, nicht reformierten Marktorganisationen wie Zucker,
Olivenöl, Baumwolle, Tabak sowie Obst und Gemüse?


In den kommenden Monaten werden einzelne Vorschläge für andere Sektoren vorgelegt,
für die eine Reform geplant ist (Zucker, Olivenöl, Tabak, Baumwolle,
möglicherweise auch Obst und Gemüse).'

Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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