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@grar.de Aktuell - 03.06.2003

DBV: Koexistenz bei Grüner Gentechnik sicherstellen

Bauernverband fordert verbindliche Regelungen auf EU-Ebene und Modellerprobung


Berlin (agrar.de) - Es müssen verbindliche Rahmenbedingungen für alle
Wirtschaftsbeteiligten auf EU-Ebene für das Neben- und Miteinander der
Landwirtschaft mit oder ohne Verwendung von Gentechnik geschaffen werden. Zu
diesem Schluss kam das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf
der heutigen Sitzung in Bonn, das angesichts der möglichen Aufhebung des
Moratoriums und der internationalen Handelsverflechtungen, der anstehenden
Zulassung von GVO-Sorten (Gentechnisch veränderte Organismen) und der
Freilandversuche Grundforderungen zur Koexistenz bei der Grünen Gentechnik
formulierte. Nur eine klare und praktikable Regelung der Koexistenz, die das
möglichst konfliktfreie Nebeneinander verschiedener Produktionsformen beschreibt,
ohne dass die eine oder andere Form ausgeschlossen wird, gewährleiste letztlich
dem Erzeuger und Verbraucher die Wahlfreiheit.

Dringend erforderlich seien einheitliche EU-Vorschriften. Die Bedingungen der
Koexistenz dürften angesichts des Binnenmarktes und der grenzüberschreitenden
Warenströme nicht den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden, forderte das
Präsidium. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Anwendung des
Subsidiaritätsprinzips sei hier fehl am Platz. Vielmehr müsse die Entscheidung für
die Aufhebung des defacto Moratoriums beim Anbau von GV-Pflanzen zwingend durch
verbindliche Regelungen für die Wirtschaftsbeteiligten begleitet werden. Zudem
seine mögliche Lösungen für Probleme durch Auskreuzung, Vermischung und
unbeabsichtigte Verunreinigung zu schaffen. Klar zu regeln sei vor allem auch die
finanzielle Verantwortung. Es könne nicht angehen, dass die Kosten für Tests auf
das Vorhandensein von GVO von den Landwirten getragen werden müssen, die gar keine
genetisch veränderten Pflanzen einsetzen. Gleichzeitig solle das Für und Wider
einer Fondslösung zur Entschädigung betroffener Landwirte diskutiert werden.
Ebenso eindeutig müsse die EU endlich Kennzeichnungsregeln schaffen, die der
erforderlichen Wahlfreiheit gerecht würden.

Als einen gangbaren Kompromiss begrüßte das Präsidium des DBV den derzeit
diskutierten Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent für zufällig oder
technisch unvermeidbares Vorhandensein von GVO in Lebens- und Futtermitteln. Für
GVO-Verunreinigungen in herkömmlichem Saatgut sollte der Schwellenwert allerdings
deutlich niedriger liegen, um Gefahren der Anreicherung oder Beimengung im
Transport- oder Verarbeitungsprozess Rechnung zu tragen.

Weiterhin forderte der DBV umgehend zwischen Bund und Ländern abgestimmte
praktische Versuche zur Erprobung der Koexistenz unter kontrollierten Bedingungen.
Verweise auf bisherige Erfahrungen oder Modellrechnungen seien nur unzulänglich
und daher strikt abzulehnen. Überdies forderte der DBV einen eindeutigen
rechtlichen Rahmen auf EU-Ebene für die Festlegung produktionstechnischer
Maßnahmen, um ungewollte Verunreinigungen herkömmlicher Ware mit GVO
einzuschränken.

Der DBV befürwortete zudem die Idee der freiwilligen Schaffung von Gebieten, in
denen genetisch veränderte Pflanzen nicht angebaut werden. Die Wahlfreiheit der
Landwirte für ein Produktionssystem dürfe dadurch aber nicht angetastet werden.

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