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@grar.de Aktuell - 02.06.2003

Höfken zur Gentechnik in der Landwirtschaft: Fragen zur 'Koexistenz' rechtsverbindlich klären


Berlin (agrar.de) - Anlässlich der Diskussionen um die Sicherung der Koexistenz
von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik erklärt Ulrike Höfken,
verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen:

'Es ist notwendig, dass sowohl auf nationaler wie auch auf der Ebene der
Europäischen Union rechtsverbindliche Regelungen festgelegt werden. Wir erwarten,
dass die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Gentechnikgesetzes hierzu
einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird. Eine friedliche Koexistenz der
Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik und damit auch letztlich die
Wahlfreiheit der Verbraucher muss sicher gestellt werden. Über 90 Prozent der
europäischen Verbraucher wollen die Freiheit, zwischen Lebensmitteln mit und ohne
Gentechnik entscheiden zu können. Die Sicherung der Wahlfreiheit ist von
sämtlichen Parteien gewollt und auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Vor wenigen Tagen fand in Brüssel eine Veranstaltung zu dem Thema Koexistenz
statt, zu dem unter anderem die Grünen im Europa-Parlament eingeladen hatten. In
den vergangenen Monaten ist der Druck auf die Europäische Union, gentechnisch
veränderte Organismen (GVO) zuzulassen, stark gestiegen. Erst vor wenigen Wochen
hatten die USA ankündigt, bis spätestens Mitte Juni die Europäische Union – unter
anderem wegen des de facto-Moratoriums für Zulassungen von Gentechnikpflanzen
und –lebensmitteln – vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu verklagen. Die
Akzeptanz der Verbraucher lässt sich jedoch nicht mit einer Klage vor der WTO
erzwingen.

Bisher liegen von der EU-Kommission nur unzureichende Vorschläge für die Sicherung
der Koexistenz vor. Heftig umstritten ist ein Papier, das im März der
EU-Agrarkommissar Franz Fischler vorlegte. Er schlägt darin unter anderem vor,
dass nicht die Verursacher, also die Gentechnik-Betreiber, sondern Landwirte und
Züchter dafür zahlen sollen, wenn sie ihre Produkte gentechnikfrei halten wollen.
Dieser Vorschlag ist nicht akzeptabel. Wer die Kosten verursacht, die für den
Schutz ökologischer und konventioneller Landwirtschaft notwendig sind, muss
zahlen. Deshalb setzen wir uns für eine strikte Anwendung des Verursacherprinzips
ein.

Seit 1998 sind keine neuen gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU für den
kommerziellen Anbau und Vermarktung zugelassen worden. Dieses de facto Moratorium
soll erst aufgehoben werden, wenn es neue gesetzliche Regelungen für die Zulassung
von GVO gibt. Über wichtige Fragen zur Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln
wird das EU-Parlament Anfang Juli abstimmen. Ungeklärt ist auch noch, wie hoch
Saatgut als erstes Glied in der Nahrungskette gentechnisch verunreinigt sein darf,
ohne dass es gekennzeichnet werden muss. Während Umwelt-, Verbraucher- und
Landwirtschaftsverbände hier eine 'Null-Toleranz' fordern, sieht die EU-Kommission
Grenzwerte zwischen 0,3 bis 0,7 Prozent vor. Eine Berechnung der Zukunftsstiftung
Landwirtschaft ergab, dass bei diesen Grenzwerten in den Ländern der EU jährlich
rund 7 Milliarden gentechnisch veränderte Mais- und Rapspflanzen ohne Genehmigung
und Kontrolle angebaut werden dürften. Wir meinen: Je weniger Kontamination im
Saatgut zugelassen ist, desto weniger Probleme bei der Weiterverbreitung und im
Endprodukt. Deshalb setzen wir uns für einen möglichst geringen Grenzwert ein.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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