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@grar.de Aktuell - 02.06.2003

Sachsen-Anhalt: Umweltministerium schlägt Gebiete für FFH-Nachmeldungen vor


Magdeburg (agrar.de) - Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, weitere für
die Region typische besondere Schutzgebiete und Arten laut FFH-Richtlinie
(Flora-Fauna-Habitat) zu melden. Davon betroffen ist auch Sachsen-Anhalt. Das
nachzumeldende Volumen wurde mit 18 Lebensraumtypen und etwa 30 Arten benannt. Im
Vergleich zu Gesamtdeutschland und zu anderen Bundesländern ist Sachsen-Anhalt
jedoch eher gering betroffen.

Bei den Lebensraumtypen soll Sachsen-Anhalt unter anderem folgende nachmelden:
Binnen-Dünen und deren Trockenrasenvegationen, subpannonische Trockenrasen und
andere trockene Heiden, Brenndolden-Auenwiesen und magere artenreiche
Flachland-Mähwiesen, eutrophe Seen, Unterwasservegetation in Flüssen sowie
spezielle Buchenwald- und Niedermoor-Typen.

Zu den Arten zählen einige Fische wie der Steinbeißer und der Bitterling, zudem
Kröten wie der Kammolch und die Rotbauchunke, aber auch Käfer wie der Hirschkäfer,
Eremit oder der Heldbock. Des weiteren müssen Fledermäuse wie die Mops- und
Bechsteinfledermaus, die Kleine Hufeisennase und das Große Mausohr nachgemeldet
werden.

Das Umweltministerium hat jetzt einen ersten Vorschlag zur Nachmeldung an
die EU erarbeitet. Dieser wird im Folgenden mit Betroffenen und Verbänden
diskutiert. Das Kabinett befasst sich voraussichtlich Ende September mit der
Liste, so dass Sachsen-Anhalt im Oktober 2003 in Richtung EU nachmelden kann.

Vorgesehen ist, dass Sachsen-Anhalt noch einmal etwa 1,5 Prozent seiner
Landesfläche als FFH-Gebiet nachmeldet. Damit erhöht sich das Gesamtvolumen auf
8,7 Prozent. Sachsen-Anhalt bleibt damit immer noch leicht unter dem
Bundesdurchschnitt von neun Prozent.

Allein 23.000 Hektar umfassen Gebiete in der Colbitz-Letzlinger Heide und bei
Altengrabow an der Landesgrenze zu Brandenburg. Insgesamt würde die Nachmeldung
einen Gebietszuwachs von etwa 30.000 Hektar bringen. Der Gesamtanteil an
FFH-Gebieten erhöhte sich damit auf 177.352 Hektar.

Als Vogelschutzgebiete könnten laut Vorschlag 2,3 Prozent der Fläche nachgemeldet
werden, womit sich der Gesamtwert auf 8,1 Prozent erhöhen würde. Insbesondere
Rastplätze für überwinternde nordische Vogelarten im Bereich der Elbe und der
Tagebauseen sowie Laubwälder und Heideflächen würden nachgemeldet werden. Aber
auch für eine Vogelart wie die Gartenammer (Ortolan) im Bereich des nördlichen
Drömlings hat Sachsen-Anhalt nach Forderung der EU eine besondere Verantwortung zu
übernehmen. In der Summe könnten drei Vogelschutzgebiete erweitert und neun Areale
neu gemeldet werden.

Insgesamt erhöht sich mit dem Vorschlag der Anteil an Vogelschutzgebieten in
Sachsen-Anhalt um etwa 48.000 Hektar auf insgesamt 170.444 Hektar, was einem
Landesflächenanteil von 8,31 Prozent entspräche. Diese Größe liegt am bisherigen
Durchschnitt von 8,1 Prozent für Deutschland insgesamt, der aber von der EU als
unzureichend bezeichnet und daher gegenwärtig in einem Klageverfahren beanstandet
wird. Andere Staaten haben höhere Flächenanteile als Vogelschutzgebiete
ausgewiesen, so zum Beispiel die Niederlande 24,1 Prozent, Dänemark 22,3 Prozent,
Österreich 14,7 Prozent und Spanien 17,8 Prozent.

Mit der Nachmeldung würde Sachsen-Anhalt etwa 230.744 Hektar zum europäischen
NATURA 2000-Netzwerk beitragen. Das entspräche einem Anteil von gut elf Prozent.
Die Gebietsanteile von FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten überlappen sich zum
größten Teil. Daher dürfen beide Flächen zur Berechnung der NATURA-2000-Gebiete
nicht eins zu eins addiert werden.

Hintergrund

Nach der Bewertung der deutschen Gebietsmeldungen 'Besonderer Schutzgebiete' gemäß
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie durch die EU-Kommission Ende 2002 erfolgten im
Frühjahr diesen Jahres Aufforderungen zur Nachmeldung von Gebieten.

Das geplante europäische Netzwerk NATURA 2000 baut auf der FFH-Richtlinie 92/43
EWG des Rates von 1992, einschließlich der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG von
1979, auf. Die europäischen Länder wollen damit schützenswerte typische
Naturausstattungen in den Ländern als Natur- und Kulturerbe erhalten und pflegen.
Die Gebiete sollen jeweils nach Landesrecht gesichert werden, wobei
naturschutzrechtliche, administrative oder vertragliche Regelungen zur Umsetzung
der Schutzziele vorgesehen sind. Sachsen-Anhalt bezieht die Land- und
Forstwirtschaft ein, um Lebensraumtypen und Artenvielfalt zu schützen und zu
pflegen.

Links zum Thema Landschaft und Netur,
Links zum Bundesland Sachsen-Anhalt.

 


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