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@grar.de Aktuell - 02.06.2003

AbL: Vorliegender Altschulden-Gesetzentwurf ist unannehmbar


Berlin (agrar.de) - In einem Brief an Bundesministerin Renate Künast bezeichnet
der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
(AbL) den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
abschließenden Regelung der Altschulden von LPG-Nachfolgebetrieben als
unannehmbar.

Die AbL meint, dass die Lösung des Altschuldenproblems nicht zu Milliarden
Subventionen für 1.500 Großbetriebe und damit zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten
der ganz überwiegenden Mehrheit der Betriebe führen darf.

Die AbL fordert, dass ein auch teilweiser Erlass der Altschulden auch den
ehemaligen LPG-Mitgliedern zu Gute kommen muss.

Der Gesetzentwurf sei unannehmbar, weil er für die meisten Betriebe mit
Altschulden eine Überkompensation dieser Schulden durch Schuldentilgung,
steuerliche Vergünstigungen und verminderte Abfindungen an ehemalige
LPG-Mitglieder bedeute.

Um einer Regelung näher zu kommen, die diesem Sachverhalt angemessen Rechnung
trägt, und um eine Gerechtigkeitslücke zu schließen, schlägt die AbL vor, dass den
Betrieben 80 Prozent der Altschulden erlassen werden und 20 Prozent zukünftig zu
tilgen und zu bedienen sind. Dieser Anteil liege an der unteren Grenze dessen, was
eine Studie von Mitarbeitern der FAL Braunschweig und der Humboldt-Universität
Berlin zur Werthaltigkeit der Altschulden ermittelt habe.

Die steuerlichen Vergünstigungen durch die Altschulden sollen im Gegenzug
zurückgezahlt werden, so der AbL-Vorschlag. Ebenso sollen die ehemaligen
LPG-Mitglieder, die auf Grund der Anrechnung der Altschulden weniger Abfindung
erhalten haben, eine dem Erlass der Altschulden entsprechend höhere
Abfindungsnachzahlung erhalten.

'Diese Regelung begünstigt zwar in hohem Maße die Altschuldenbetriebe, schließt
aber eine Gerechtigkeitslücke für die ehemaligen LPG-Mitglieder', so Dr. Jörg
Gerke, AbL-Landesvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bundesregierung habe
es jetzt in der Hand, statt der bisher vorgesehenen Umverteilung von unten nach
oben eine sozial gerechtere Lösung des Altschuldenproblems vorzulegen.

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