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@grar.de Aktuell - 09.05.2003

Kreis Viersen: Geflügelpest-Verordnung ergänzt


Schwalmtal (agrar.de) - Zum aktuellen Geflügelpest-Verdachtsfall informiert der
Kreis Viersen:

Nachdem auf einem Hof in Schwalmtal/Kreis Viersen am 8. Mai ein ernster Verdacht
auf Geflügelpest festgestellt wurde, wurden am Freitagvormittag in dem betroffenen
Mastbetrieb 32.000 Masthähnchen getötet. Die Kadaver wurden in der
Tierkörperbeseitigungsanstalt Kühlerheide in Viersen entsorgt. Der Bestand musste
vollständig getötet werden, um ein Ausbreiten der Seuche zu verhindern. Die
Kreisverwaltung und die Gemeinde Schwalmtal haben die Straßen um das Gehöft im
Ein-Kilometer-Bereich vollständig abgesperrt. Die Feuerwehr hat
Desinfektionsschleusen am betroffenen Betrieb eingerichtet. Im 1000-Meter-Bereich
müssen alle Geflügelbestände getötet werden, es handelt sich dabei um sechs
weitere, allerdings wesentlich kleinere Geflügelhalter mit schätzungsweise 100 bis
200 Tieren.

Vorsorglich mussten allerdings die Tiere eines weiteren Betriebes in etwa 1300
Meter Entfernung getötet werden. Es handelt sich dabei ebenfalls um einen
Masthähnchenbetrieb mit rund 40.000 Tieren. Die beiden Mastbetriebe haben häufig
Kontakt untereinander.

Im Sperrbezirk wurden die betroffenen Betriebe per Einzelverfügung über die
erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert. Darüber hinaus veröffentlicht die
Kreisverwaltung am Wochenende eine Tierseuchenverordnung, mit der ein
Verdachtssperrbezirk gebildet wird, der zehn Kilometer umfasst. Darin liegen die
gesamte Gemeinde Schwalmtal, ein Großteil der Stadt Viersen und der Gemeinde
Brüggen, fast die gesamte Gemeinde Niederkrüchten und ein großer Teil der Stadt
Nettetal. Betroffen sind auch Teilbereiche der Stadt Mönchengladbach und des
Kreises Heinsberg.

Während der ersten 21 Tage nach Festlegung des Sperrbezirks - also bis zum 29.
Mai – gilt im Sperrbezirk unter anderem folgendes: Jeder Besitzer hat Geflügel,
auch Tauben, in geschlossenen Ställen zu halten. Dabei muss auch sichergestellt
werden, dass die Tiere nicht mit Wildgeflügel in Berührung kommen.

Geflügel, geschlachtetes Geflügel, Teile davon, Bruteier und Konsumeier, davon
ausgenommen gekochte Konsumeier – dürfen aus den Beständen nicht herausgebracht
werden. Ausnahmen sind möglich. Darüber entscheidet die Veterinärbehörde. Der
oberste Kreisveterinär, Dr. Helmut Theißen, hat auch verfügt, dass aus
Geflügelhaltungen andere Tiere wie Schweine, Pferde und Rinder, ebenfalls nicht
die Betriebe verlassen dürfen. Veranstaltungen im Gemeindegebiet Schwalmtal, wie
ein Reitturnier in Dilkrath, wurden abgesagt.

Immer wieder besteht die Sorge, ob die Geflügelpest ein Risiko für die menschliche
Gesundheit bedeutet. Dazu sagt der Leiter des Kreisveterinäramtes: Der Konsum von
Fleisch und Eiern befallener Tiere bedeutet keine Gefahr für die menschliche
Gesundheit. Wer allerdings Grippe hat und gleichzeitig mit dem Virus der
Geflügelpest infiziert ist, läuft größere Gefahr. Personen die häufig Kontakt zu
Geflügel haben, ist inzwischen empfohlen worden, sich gegen Imfluenza impfen zu
lassen. Das Personal, das auf dem betroffenen Mastbetrieb tätig werden muss, trägt
Schutzanzüge, Schutzmasken und Schutzbrillen.

Geflügelpest-Verordnung ergänzt

Die Tierseuchenverordnung des Bundes zur Geflügelpest vom 10.April 2003 ist ab
sofort geändert worden:
Nunmehr haben auch die Halter von Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Tauben unter
Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift, die Anzahl der gehaltenen Tiere, die
Nutzungsart und den Standort unverzüglich anzuzeigen. (Meldebogen) Auch
sind Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Ebenfalls muss ein Bestandregister
geführt werden. Darin sind alle Zu- und Abgänge mit Datum, Anschriften der
bisherigen und neuen Besitzer sowie der Transportunternehmen einzutragen.

Ebenfalls gilt auch in diesen Beständen, dass bei Verlusten von mehr als 2 Prozent
innerhalb von 24 Stunden oder erheblichen Veränderungen der Legeleistung, dies
unverzüglich dem Veterinäramt des Kreises Viersen anzuzeigen ist.

Ferner darf ab sofort nur noch mit lebendem Geflügel auf Bestellung gewerbsmäßig
gehandelt werden. Ausnahmen hiervon können unter bestimmten Bedingungen vom
Veterinäramt zugelassen werden.

Erweiterte Tierseuchenverordnung (Kreis Viersen)

Links zum Thema Geflügelpest,
Links zum Thema Tiergesundheit.

 


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