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@grar.de Aktuell - 09.05.2003

Rheinland-Pfalz: Keine Genehmigungen für Taubenflüge


Mainz (agrar.de) - Aufgrund eines Verdachts auf Geflügelpest in
Nordrhein-Westfalen werden derzeit in Rheinland-Pfalz keine Vorflüge- und
Preisflüge von Tauben genehmigt. Flüge, die bereits für dieses Wochenende von den
Kreisveterinärämtern genehmigt wurden, sind nicht zulässig, teilt das
Ministerium für Umwelt und Forsten nach einer Besprechung auf
Bund-Länder-Ebene mit.

Aufgrund der aktuellen Seuchengefahr werden Geflügelhalter dringend aufgerufen,
alle seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen einzuhalten: Geflügel mit Auslauf sollten
derzeit in den Stallungen eingesperrt werden. Zur Verhinderung der Zuwanderung von
Tauben unbekannter Herkunft wird Taubenzüchtern geraten, die Einflüge der Schläge
außer zu Freiflugzeiten geschlossen zu halten. Geflügelhalter sollten außerdem
Kontakte ihrer Tiere mit fremden Personen, insbesondere wenn diese ebenfalls
Umgang mit Geflügel haben, meiden. Vom Geflügelzukauf wird Geflügelzüchtern
derzeit abgeraten.

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass Geflügelhalter ihren eigenen
Geflügelbestand regelmäßig kontrollieren müssen. Bei Verlusten über zwei Prozent
innerhalb von 24 Stunden oder bei deutlichem Abfall der Legeleistung ist dieses
dem zuständigen Veterinäramt oder dem beamteten Tierarzt unverzüglich, also auch
am Wochenende, anzuzeigen.

Weiterhin sind Geflügelausstellungen und -märkte verboten. Nochmals merkt das
Ministerium an, dass Meldepflicht für Geflügelhaltung besteht, auch wenn es sich
um Hobby- und Kleinhaltungen handelt.

Meldebogen für Geflügelhaltungen

Links zum Thema Geflügelpest,
Links zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

 


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