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@grar.de Aktuell - 09.04.2003

Geflügelpest in den Niederlanden: Beschränkungen verlängert


Brüssel (agrar.de) - Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit hat heute einem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt,
wonach die Beschränkungen, die im Zuge der Geflügelpestepidemie in den
Niederlanden verhängt wurden, bis Freitag, den 25. April, verlängert werden.
Lebendes Geflügel, Bruteier sowie frische, unverarbeitete Gülle und Einstreu aus
der Geflügelhaltung dürfen nicht in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer
ausgeführt werden. Mit einigen Ausnahmen gilt für lebendes Geflügel und Bruteier
auch innerhalb der Niederlande ein Transportverbot. Nach den gestrigen Beratungen
im Rat 'Landwirtschaft' in Luxemburg haben Belgien und Deutschland außerdem
strenge Hygienemaßnahmen für die Grenzregionen getroffen.

Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne
erklärte, es sei wichtig, dass die Akteure und die zuständigen Behörden in den
Niederlanden und den Nachbarstaaten alle vorbeugenden Maßnahmen ergriffen und
respektierten.

Seit dem 28. Februar haben sich in der niederländischen Provinz Gelderland
Ausbrüche von Geflügelpest bestätigt. Letzte Woche griff die Seuche auch auf die
Provinz Limburg über, die an Deutschland und Belgien grenzt. Diese beiden Länder
haben an der Grenze zu dieser Provinz vorbeugende Maßnahmen ergriffen.

Bis heute sind in den Niederlanden 197 Betriebe infiziert; weitere 21 sind
seuchenverdächtig. Seit Beginn der Epidemie wurden in 783 Betrieben rund 11
Millionen Tiere getötet.

Die niederländischen Behörden haben um die Seuchengebiete Pufferzonen
eingerichtet, in denen alle Geflügelhaltungsbetriebe geleert werden. Um eine
Ausbreitung zu verhindern wurde das Land in „Abteile" aufgeteilt. Der Verkehr von
Fahrzeugen, die Geflügel, Eier usw. befördern, zwischen diesen Abteilen wird
streng kontrolliert. Die Kapazitäten zur Tötung von Tieren wurden erweitert, um
schnell auf neue seuchenverdächtige Fälle reagieren zu können.

Wegen der Ausbreitung der Seuche hat der Ständige Ausschuss für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit einem Kommissionsvorschlag zur Verlängerung
der Schutzmaßnahmen bis zum 25. April um Mitternacht zugestimmt. Die Aufhebung des
Exportverbots für Eintagsküken, die von der Kommission am 27. März beschlossen
worden war (vgl. IP/03/437), wurde rückgängig gemacht. Auch das Einsammeln, die
Lagerung und der Transport von Konsumeiern wird streng überwacht.

Die Niederlande werden dafür sorgen, dass in allen Stadien der Geflügelproduktion
strengste Sicherheits- und Hygienemaßnahmen ergriffen werden, damit eine
Ansteckung und mögliche Ausbreitung der Geflügelpest zwischen Betrieben verhindert
wird. Diese Maßnahmen gelten vor allem dem Übertragungsrisiko zwischen Tieren,
Transportmitteln, Ausrüstung und Personen, die in oder zwischen Betrieben tätig
sind, Eipackstellen, Brutbetrieben, Schlachthöfen, Futtermühlen,
Streuverarbeitungsbetrieben und Tierkörperbeseitigungsanstalten.

Die Maßnahmen werden auf der nächsten Sitzung des Ausschusses überprüft. In enger
Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden wird die Kommission die
Seuchenlage in den Niederlanden weiterhin genau verfolgen.

Links zum Thema Geflügel,
Links zum Thema Tiergesundheit.

 


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