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@grar.de Aktuell - 31.03.2003

Öko-Landbaugesetz tritt in Kraft


Berlin (agrar.de) - Das am 15. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte
'Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem
Gebiet des Ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz - ÖLG)' wird am 1.
April rechtswirksam werden.

Mit dem Gesetz sollen Informations- und Kontrollaufgaben für den ökologischen
Landbau gebündelt und die Durchführung der EG-Öko-Verordnung verbessert werden.
Dazu werden der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
entsprechende Befugnisse übertragen. Sie wird künftig zentral über die Zulassung
von Kontrollstellen entscheiden. Die Überwachung der Kontrollstellen soll auch
weiterhin durch die Bundesländer erfolgen.

Nach dem Gesetz werden fälschliche Öko-Deklaration oder unzureichende Durchführung
der Kontrolle mit Strafen und Bußgeldern belegt.

Das Gesetz beinhaltet:

- Eine bundeseinheitliche Regelung der Informationspflichten von Seiten der
Kontrollstellen für Ökolandbau.

- Die Bündelung der Zulassung der Ökokontrollstellen bei der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung.

- Die Neuordnung der Informationspflichten der Kontrollstellen gegenüber den
zuständigen Behörden der Länder.

- Eigenständige Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die
EG-Öko-Verordnung. Danach sind Kontrollstellen bei festgestellten
Unregelmäßigkeiten oder Verstößen verpflichtet, diese an die Behörden zu melden,
die für das jeweilige Unternehmen zuständig sind. Insbesondere müssen die Verstöße
auch dann gemeldet werden, wenn die beanstandeten Erzeugnisse aus einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union stammen.

Für Importeure und Verarbeiter ist zudem von Bedeutung, dass die BLE künftig auch
für die Erteilung von Vermarktungs-Ermächtigungen gemäss Artikel 11 (6) EG-Öko-VO
und von Ausnahmegenehmigungen für konventionelle Zutaten gemäss Artikel 3 der VO
(EWG) Nr. 207/93 zuständig sein wird.

Bisher mussten die Ökokontrollstellen die zuständigen Behörden nur in besonders
gravierenden Fällen über Verstöße unterrichten, wenn zum Beispiel die Verstöße
voraussichtlich zu einem allgemeinen Vermarktungsverbot von Ökoerzeugnissen
führen.

Links zum Thema Bio-Landbau,
Links zum Thema Bio-Verordnungen und -Gesetze.

 


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