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@grar.de Aktuell - 28.03.2003

Niedersachsen: Antragsverfahren zum Agrar-Umweltprogramm startet am 01. April


Hannover (agrar.de) - Das Antragsverfahren zum neuen Niedersächsischen
Agrar-Umweltprogramm (NAU) wird am 1. April eröffnet. Bis zum 15. Mai
2003 haben Landwirte die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen
Agrarumweltmaßnahmen zu entscheiden. Das berichtet das dortige
Landwirtschaftsministerium.

Einige dieser Maßnahmen sind auch schon in den vergangenen Jahren angeboten worden
wie z. B. der Verzicht auf die Anwendung von Herbiziden in Obstkulturen (A1), die
Förderung extensiver Grünlandnutzung (B), die Förderung des ökologischen Landbaus
(C) und die Förderung einer zehnjährigen Stilllegung (D).

In diesem Jahr wird dieses Förderprogramm wesentlich ausgeweitet, denn durch das
neue Modulationsgesetz des Bundes werden die Direktzahlungen allein in
Niedersachsen jährlich um 5,5 Mio. Euro gekürzt. Unter Einbeziehung der
Kofinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln ergeben sich jährlich zusätzliche
Finanzmittel in Höhe von ca. 10 Mio. Euro, die für die Finanzierung neuer
Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung stehen. Mit der Modulation würde zwar die
Wettbewerbskraft der deutschen Landwirtschaft geschwächt, kritisierte
Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen dieses deutsche Gesetz. Damit die
Gelder aber so schnell wie möglich wieder an die Landwirte zurückfließen können,
müssten die neuen Modulationsmaßnahmen jetzt auch zügig umgesetzt werden.

Neu angeboten werden flächendeckend in Niedersachsen das Mulch- oder
Direktsaatverfahren zur Verminderung von Erosionsschäden (A2), umweltfreundliche
Gülleausbringungsverfahren zur Minderung von Emissionsverlusten (A3) und die
Anlage von Blühflächen auf stillgelegten Äckern (A4).

Die Förderung von Blüh- und Schonstreifen beschränkt sich auf den Landkreis
Wolfenbüttel (A5, A6). Und die Förderung der Verringerung des Mastschweinebesatzes
(F) und die Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren (E) beschränkt
sich ausschließlich auf die Landkreise Vechta und Cloppenburg. Für diese beiden
Fördermaßnahmen aus der Tierproduktion E und F führte Ehlen eine Deckelung in Höhe
von einer Mio. Euro ein. Denn es könne nicht angehen, so der Minister, dass die
Modulationsgelder, von Landwirten aus ganz Niedersachsen aufgebracht, in eine
einzige Region zurückfließen würden. Mit Ausnahme der 10-jährigen Stilllegung
erstreckt sich die Förderung bei allen Maßnahmen über fünf Jahre.

Wie in den Vorjahren sind die Kreisstellen der Landwirtschaftskammern
antragsannehmende Behörden. Sie können genauere Auskünfte geben und halten die
notwendigen Formblätter bereit. Außerdem können Nachfolgeanträge zu einem
Erstantrag aus dem NAU 2000, 2001 und 2002 gestellt werden. Vorsorglich verweist
der Minister darauf, dass alle Anträge, sofern die zur Verfügung stehenden Mittel
nicht ausreichen, nach dem 'Windhundverfahren' bewilligt würden.

Förderrichtlinie und Formblätter zur Antragstellung können auch im
Internet
heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Bundesland Niedersachsen.

 


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