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@grar.de Aktuell - 27.03.2003

DBV: DBV: Schweinehaltungsverordnung nach EU-Vorgaben ausrichten

Deutsche Bauern fordern Chancengleichheit im europäischen Wettbewerb


Berlin (agrar.de) - Für die nächsten Wochen hat Bundesministerin Renate Künast
eine neue Verordnung für die Schweinehaltung angekündigt. Wie bekannt wurde, gehen
die auf Beamtenebene im Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeiteten Regelungen
zur künftigen Gestaltung der Schweinehaltung in Deutschland in vielen Punkten über
die EU-Vorgaben hinaus. Dies gilt zum Beispiel für den Platzbedarf je Tier, der in
Deutschland erheblich über dem europäischen Niveau liegen soll, bei Schweinen in
der Gewichtsklasse 85 bis 110 Kilogramm um etwa 70 Prozent. Über europäische
Normen hinaus gehende Anforderungen enthält der Verordnungsentwurf auch bei den
Beschäftigungsmöglichkeiten für Schweine, den zulässigen Spaltenweiten, bei den
Abmessungen für Kastenstände und in weiteren Punkten.

Nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) brauchen die
deutschen Schweinehalter EU-konforme Regelungen, die den heimischen Produzenten im
internationalen Wettbewerb gleiche Chancen einräumen. Die einzig vernünftige Basis
für Neuregelungen in der Schweinehaltung müssen nachvollziehbare wissenschaftliche
Erkenntnisse sein. Die EU hat sich bei ihrer Richtlinie genau darauf gestützt; in
den beteiligten wissenschaftlichen Gremien waren alle Mitgliedstaaten
einschließlich Deutschland vertreten.

Grundlegend neue Erkenntnisse, nach denen Schweinehaltungssysteme, die den
EU-Richtlinien entsprechen, keine angemessene Unterbringung der Tiere
sicherstellen können, liegen nicht vor.

Deshalb sieht DBV keine Veranlassung zu nationalen Alleingängen in Form von
strengeren Vorschriften für die deutschen Schweinehalter. Auch die unionsregierten
Länder haben auf der Agrarministerkonferenz in Schwerin ihre Forderung bekräftigt,
die EUSchweinehaltungsrichtlinie eins zu eins in deutsches Recht umzusetzen.
Selbst der neue Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm
Priesmeier erklärte zuvor, die geplante Schweinehaltungsverordnung dürfe die
Wirtschaftlichkeit der hiesigen landwirtschaftlichen Betriebe nicht
beeinträchtigen. Für den DBV sind die Regelungen nur dann akzeptabel, wenn sie
deutschen Erzeuger im europäischen Wettbewerb nicht benachteiligen.

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