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@grar.de Aktuell - 27.03.2003

Künast: Entwurf der Schweinehaltungsverordnung in den nächsten Tagen im Umlauf


Berlin (agrar.de) - Der Entwurf zur Schweinehaltungsverordnung werde in den
nächsten Tagen in Umlauf gebracht, sagte Verbraucherministerin Renate Künast
gestern in Berlin. Die Ministerin stellte weiter fest, dass man die besten
Regelungen aus Dänemark und den Niederlanden zum Wohle der Schweine umsetzen
wolle.

Inhaltlich hätte eine offensichtlich unzureichend informierte Ministerin
allerdings wenig zu bieten, meint dazu die Interessengemeinschaft der
Schweinehalter Nord-Westdeutschland (). Sie kritisiert, dass die Ministerin
als Zielgruppe ihrer Stellungnahme nicht die Schweinehalter, sondern
Medienvertreter wählte.

Anlass der Pressekonferenz war die Vorstellung des Tierschutzberichtes 2003. Die
Bundesregierung habe ihre Anstrengungen für den Tierschutz intensiviert und damit
große Erfolge errungen. Tierschutz sei als Staatsziel im Grundgesetz verankert und
wesentliche neue Regelungen für mehr Tierschutz in Deutschland und Europa seine
auf den Weg gebracht worden. 'Wir werden weiter beharrlich und konsequent für mehr
Tierschutz sorgen', erklärte die Verbraucherministerin. Die Bundesregierung werde
sich in den nächsten Jahren auf nationaler und internationaler Ebene weiterhin
konsequent für eine Verbesserung des Tierschutzes einsetzen. Ein würdevoller und
verantwortungsvoller Umgang mit den Nutztieren sei nicht nur aus ethischen Gründen
von Bedeutung. Deshalb sollten die Haltungssysteme und Bedingungen für
Tiertransporte weiter verbessert werden.

Der Tierschutzbericht ist als
PDF-Datei (2,0 MB) abrufbar.

Die die Schweinehaltung betreffenden Passagen finden Sie hier:

Aktuelle Beispiele für Tierschutzinitiativen der Bundesregierung im
Berichtszeitraum

Schweinehaltungsverordnung

Derzeit bereitet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) einen Verordnungsentwurf vor, mit dem ein
spezieller Abschnitt für das Halten von Schweinen in die
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingefügt werden soll. Damit sollen auch die
EG-Richtlinien 91/630/EWG, 2001/88/EG und 2001/93/EG umgesetzt werden. Dabei sind
auch notwendige Verbesserungen für den Tierschutz geplant, die über die
Mindestanforderungen nach den EG-Richtlinien hinausgehen. Beispielsweise sind die
Bestimmungen der EG-Richtlinie in Bezug auf Mindestflächen für Ferkel und
Mastschweine fachlich und somit auch in der landwirtschaftlichen Praxis längst
überholt. Hinsichtlich der Gestaltung von Liegeflächen (Maße und Ausführung) für
Ferkel und Mastschweine werden Regelungen als notwendig erachtet. Die
EG-Richtlinien enthalten hierzu derzeit noch keine Mindestanforderungen.

Vor Erstellung eines Verordnungsentwurfes ist mit anderen Mitgliedstaaten
(Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes
Königreich) die Möglichkeit eines gemeinsamen Vorgehens geprüft worden. Auf
Initiative der Bundesregierung sind im Jahr 2002 entsprechende Gespräche in
Wageningen (Niederlande), Bonn und Celle geführt worden. Als Ergebnis kann
festgehalten werden, dass in den Niederlanden, Dänemark, Schweden und dem
Vereinigten Königreich über das EG-Recht hinaus gehende Vorschriften für die
Schweinehaltung bestehen. Während diese in Dänemark und im Vereinigten Königreich
vorrangig die Sauenhaltung betreffen, gehen die Niederlande und Schweden auch bei
den Haltungsvorschriften für Ferkel und Mastschweine weiter als die
Mindestanforderungen nach EG-Recht. Die Notwendigkeit, aus Tierschutzgründen die
Haltungsvorschriften für Ferkel und Mastschweine zu verbessern, ist auch in
Dänemark und dem Vereinigtem Königreich unbestritten.

...

Schweine

Die Schweinehaltung stellt einen der wichtigsten Betriebszweige unserer
Landwirtschaft dar. Im Mai 2002 wurden in Deutschland 26,1 Mio. Schweine gehalten.

Im Rahmen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in
landwirtschaftlichen Tierhaltungen wurde 1986 beim Europarat eine Empfehlung für
das Halten von Schweinen angenommen. Diese wird derzeit überarbeitet und
voraussichtlich im Sommer 2003 angenommen werden.

Auf EU-Ebene wurde die Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den
Schutz von Schweinen (AB1. EG Nr. L 340 S. 33) im Jahr 2001 durch die Richtlinie
des Rates 2001/88/EG und die Richtlinie der Kommission 2001/93/EG geändert.
Während die Ratsrichtlinie 2001/88/EG den verfügenden Teil der Richtlinie 9
l/630/EWG ändert, betrifft die Kommissionsrichtlinie 200 1/93/EG ausschließlich
den Anhang der Richtlinie 91/630/EWG. Schwerpunkt der Änderungen ist die
Einführung der Gruppenhaltung von Sauen im Zeitraum von vier Wochen nach dem
Decken bis eine Woche vor dem errechneten Abferkeltermin.

Auf EU-Ebene wurde die Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den
Schutz von Schweinen (AB1. EG Nr. L 340 S. 33) im Jahr 2001 durch die Richtlinie
des Rates 2001/88/EG und die Richtlinie der Kommission 2001/93/EG geändert.
Während die Ratsrichtlinie 2001/88/EG den verfügenden Teil der Richtlinie 9
l/630/EWG ändert, betrifft die Kommissionsrichtlinie 200 1/93/EG ausschließlich
den Anhang der Richtlinie 91/630/EWG. Schwerpunkt der Änderungen ist die
Einführung der Gruppenhaltung von Sauen im Zeitraum von vier Wochen nach dem
Decken bis eine Woche vor dem errechneten Abferkeltermin.

Die Schweinehaltungsverordnung wurde am 30. Mai 1988 (BGB1. I S. 673) unter
Berücksichtigung der genannten Europaratsempfehlung erlassen. In Anpassung an die
zwischenzeitlich verabschiedete Richtlinie 91/630/EWG wurde die Verordnung in
einigen Punkten geändert und am 18. Februar 1994 neu bekannt gemacht (BGBI. I S.
311). Die zweite Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungsverordnung, mit der
den neueren Entwicklungen in der Fütterungstechnik Rechnung getragen wird, wurde
im August 1995 verkündet (BGB1. 1 5. 1016).

Nach dem Urteil des BVerfG vom 6. Juli 1999, mit dem die Nichtigkeit der
Hennenhaltungsverordnung festgestellt wurde, war die Schweinehaltungsverordnung
als Parallelfall aus formalen Gründen ebenfalls als nichtig anzusehen, da auch sie
das Zitiergebot des Artikel 80 Abs. 1 Satz 3 GG verletzte. Aus Gründen der
Rechtsklarheit wurde die Schweinehaltungsverordnung mit Inkrafttreten der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 1. November 2001 außer Kraft gesetzt.

Derzeit bereitet das BMVEL einen Verordnungsentwurf vor, mit dem ein spezieller
Abschnitt für das Halten von Schweinen in die
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingefügt werden soll. Damit sollen auch die
EG-Richtlinien 91 /630/EWG, 2001 /88/EG und 2001/93/EG umgesetzt werden. Dabei
sind Abweichungen von der EG-Richtlinie insbesondere für Ferkel und Mastschweine
geplant, da die Bestimmungen der Richtlinie in Bezug auf Mindestflächen für Ferkel
und Mastschweine fachlich überholt sind. Hinsichtlich der Gestaltung von
Liegeflächen (Maße und Ausführung) für Ferkel und Mastschweine enthält die
Richtlinie keine Regelungen.

Vor Erstellung eines Verordnungsentwurfes ist mit anderen Mitgliedstaaten
(Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes
Königreich) die Möglichkeit eines gemeinsamen Vorgehens geprüft worden. Auf
Initiative der Bundesregierung sind im Jahr 2002 entsprechende Gespräche in
Wageningen (Niederlande), Bonn und Celle geführt worden. Als Ergebnis kann
festgehalten werden, dass in den Niederlanden, Dänemark, Schweden und das
Vereinigte Königreich über das EG-Recht hinaus gehende Vorschriften für die
Schweinehaltung bestehen. Während diese in Dänemark und im Vereinigten Königreich
vorrangig die Sauenhaltung betreffen, gehen die Niederlande und Schweden auch bei
den Haltungsvorschriften für Ferkel und Mastschweine weiter als das EG-Recht. Die
Notwendigkeit, aus Tierschutzgründen die Haltungsvorschriften für Ferkel und
Mastschweine zu verbessern, ist auch in Dänemark und im Vereinigten Königreich
unbestritten. Insgesamt werden die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der
EG-Richtlinien 2001 188/EG und 2001/93/EG, die vorrangig die Sauenhaltung
betreffen, nicht auch gleichzeitig ihre Bestimmungen für Mastschweine ändern.

Bis zum Erlass der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere müssen die
zuständigen Behörden der Länder bei der Oberwachung und bei der Genehmigung neuer
Anlagen den §2 TierSchG in Verbindung mit der Empfehlung des Europarates
heranziehen. Dabei muss auch die Richtlinie 91 /630/EWG, seit dem 1. Januar 2003
unter Berücksichtigung der durch die Richtlinien 2001/88/EG und 200 1/93/EG
erfolgten Änderungen, beachtet werden.

Im Rahmen ihrer Berichtspflicht auf Grund der Richtlinie 91/630/EWG meldeten die
Länder für den Zeitraum 2000 bis 2001 Beanstandungen in 2.788 Schweinehaltungen.
Am häufigsten wurden folgende Bereiche genannt: Aufzeichnungen über medizinische
Behandlungen, bauliche Mängel und Mängel bei der Tierkontrolle. Insgesamt wurden
25.848 Betriebe im Zeitraum 2000 bis 2001 überprüft.

Die Gruppenhaltung von Sauen wird zunehmend in der Praxis eingeführt. Für die
Haltung tragender Sauen in Gruppen stehen bereits eine Reihe von Verfahren zur
Verfügung. Dies war Anlass für das BMVEL, im Jahr 2001 dem Bundeswettbewerb
'Landwirtschaftliches Bauen' mit dem Thema 'Sauen in Gruppenhaltung'
auszuschreiben. Der Bundeswettbewerb soll zeigen, wie sich die Verfahren in der
Praxis bewähren und darüber hinaus weitere innovative Ansätze zur Gruppenhaltung
aufzeigen, insbesondere für die Gruppenhaltung im Deckstall, wo die Anforderungen
an das Haltungssystem und das Management deutlich anspruchsvoller sind, als im
Wartestall.

Im Ergebnis wird deutlich, dass die Gruppenhaltung als moderne und tiergerechte
Haltungsform den Sauen neben dem Sozialkontakt vor allem mehr Bewegungsraum,
Komfortelemente und eine strukturierte, reizvollere Haltungsumwelt bieten.
Besonders modellhafte Lösungen wurden auf der EuroTier 2002 in Hannover prämiert.
Zur Verbreitung der gesammelten Erfahrungen werden in Zusammenhang von
aid und KTBL ein Video und ein Begleitheft publiziert.

Links zum Thema Schweine und Tierhaltung,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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