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@grar.de Aktuell - 26.03.2003

Möllers: Fischlers Reformvorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik in der Praxis nicht umsetzbar

Bürokratischer Aufwand und Ungerechtigkeiten durch Entkopplungsmodell des EU-Agrarkommissars


Münster (agrar.de) . Eine deutliche Absage erteilte der Vorstand des
Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) auf seiner Sitzung
vergangene Woche Mittwoch in Münster den Vorschlägen der EU-Kommission zur Reform
der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vom Januar diesen Jahres. Zwar brächte das von
Agrarkommissar Franz Fischler in die Diskussion gebrachte Entkopplungsmodell der
Ausgleichszahlungen durchaus mehr Markt, weil die Landwirte in ihrer
Produktionsentscheidung frei seien und das anbauen und erzeugen würden, was den
höchsten Erlös erwarten lässt. 'Bei genauerer Betrachtung wird deutlich, welchen
bürokratischen Aufwand und welchen Zündstoff die von Fischler beabsichtigte
Entkopplung besitzt', so Präsident Franz-Josef Möllers.

Zur Erinnerung: Die EU-Kommission schlägt einheitliche Betriebsprämien vor, die
sich auf den Referenzzeitraum 2000 bis 2002 beziehen sollen. Je Hektar
förderfähige Fläche sollen Prämienrechte entstehen, die im Falle der Pacht von
Prämienrechten mit Land, im Falle des Verkaufs von Prämienrechten mit oder ohne
Land handelbar werden. Wie Möllers betonte werde der Handel von Prämienrechten
nicht zu weniger, sondern zu mehr Bürokratie bei der Kontrolle und der Verwaltung
der Prämienrechte führen. 'In kürzester Zeit wird es nicht nur zwischen Betrieben
völlig verschiedene Prämienrechte, sondern auch innerhalb von Betrieben durch Kauf
und Pachtung die unterschiedlichsten Prämienrechte je Hektar geben.' Als Folge
entkoppelter Ausgleichszahlungen würden unrentable Produktionszweige wie die
Jungbullenmast, die Mutterkuhhaltung in extensiven Grünlandregionen großenteils
aufgegeben.

Der WLV-Vorstand war einhellig der Meinung, dass der abrupte Wechsel von
produktbezogenen Ausgleichszahlungen hin zu völlig unterschiedlichen entkoppelten
Flächenprämien innerhalb der Landwirtschaft keine Akzeptanz finden würde. Die
unterschiedliche Prämienausstattung der Betriebe bei gleichzeitig freier
Produktionsentscheidung würde von vielen Bauern und Bäuerinnen als ungerecht
empfunden werden. Im übrigen zeige sich bei den Kommissionsvorschlägen, dass nur
die Landwirte von der Referenzperiode 2000 bis 2002 begünstigt werden, die in
diesem Zeitraum Prämienansprüche in voller Höhe nutzen konnten. Landwirte, die
während oder nach dieser Zeit ihre Produktionsrichtung umgestellt haben, würden
benachteiligt. Präsident Möllers wörtlich: 'Mit zahlreichen Klagen vor Gerichten
darf gerechnet werden.'

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