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@grar.de Aktuell - 26.03.2003

Schweiz: Bundesrat verbietet das Düngen mit Klärschlamm


Bern (agrar.de) - Klärschlamm darf in der Schweiz künftig nicht mehr als Dünger
verwendet werden. Er muss künftig umweltverträglich verbrannt werden. Der
Bundesrat hat die Stoffverordnung zum 1. Mai 2003 entsprechend geändert, wie das
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) heute mitteilt.

Danach wird das Verbot stufenweise eingeführt: Im Futter- und Gemüsebau darf
Klärschlamm schon ab Mai dieses Jahres nicht mehr verwendet werden. Für die
übrigen düngbaren Flächen gilt eine Übergangsfrist bis spätestens 2006; diese ist
im Einzelfall von den Kantonen verlängerbar bis 2008. Ausgenommen vom Verbot
werden sehr kleine Kläranlagen in weit abgelegenen Regionen, da dort der
Klärschlamm in der Regel weniger problematische Stoffe enthalte und ein
Abtransport zu grösseren Kläranlagen unverhältnismässig wäre.

Mit dem Verbot wende der Bundesrat das Vorsorgeprinzip an, eine zentrale Säule des
Gesundheit- und Umweltrechts: Einwirkungen auf die Umwelt, die schädlich oder
lästig werden könnten, müssen frühzeitig begrenzt werden, selbst wenn der letzte
wissenschaftliche Nachweis einer Schädlichkeit nicht erbracht werden kann.

Bereits heute werden in der Schweiz laut Buwal 60 Prozent des Klärschlamms als
Abfall entsorgt. Ab 2006 müssen nun auch die restlichen 40 Prozent verbrannt
werden, jährlich etwa 80.000 Tonnen zusätzlich.

Links zum Thema Klärschlamm,
Links zum Land Schweiz.

 


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