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@grar.de Aktuell - 25.03.2003

Flath: Ausnahmeregelungen für Land- und Forstwirte im novellierten Güterkraftverkehrgesetz beibehalten


Dresden/Schwerin (agrar.de) - Auf Antrag von Sachsen hat die
Agrarministerkonferenz am 21. März in Schwerin beschlossen, die Bundesregierung
aufzufordern, bisher bestehende Ausnahmeregelungen für Land- und Forstwirte bei
der anstehenden Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes beizubehalten. Der
neue Gesetzentwurf sieht eine Anzeigepflicht auch für forst- und
landwirtschaftliche Betriebe vor, wenn Fahrzeuge nicht vom Personal des eigenen
Unternehmens geführt werden.

'Eine deutliche Verschlechterung für die Unternehmen', so Sachsens Umwelt- und
Landwirtschaftsminister Steffen Flath. Auf die Betriebe käme damit ein deutlich
größerer zeitlicher und finanzieller Aufwand zu. Denn überbetriebliche
Maschinennutzung und Maschinenringe, in denen Mitarbeiter verschiedener
Unternehmen die Fahrzeuge führen, seien in der Land- und Forstwirtschaft gang und
gebe. 'Wir reden immer von Entbürokratisierung, nun sollen hier neue Hürden
aufgebaut werden. Damit sind wir nicht einverstanden', so Flath weiter. Sachsen
hatte das Thema auf die Tagesordnung der Agrarministerkonferenz setzen lassen.
Ziel ist es, eine Änderung des Gesetzentwurfes zu erreichen.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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