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@grar.de Aktuell - 25.03.2003

Backhaus/Birther: Fischlers Pläne zur Kürzung der Direktzahlungen sind neue Variante zur Benachteiligung ostdeutscher Agrarstruktur


Potsdam/Schwerin (agrar.de) - In der Diskussion um die Weiterentwicklung der
gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben die beiden ostdeutschen Agrarminister von
Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, und Brandenburg, Wolfgang Birthler (beide
SPD) erneut Kritik an den geplanten Kürzungen der EU-Beihilfen für größere
Landwirtschaftsunternehmen geübt. Schon bei der Verabschiedung der Agenda 2000 auf
dem Berliner Gipfel im März 1999 wie auch bei den daraus abgeleiteten ersten
Vorschlägen zur Halbzeitreform eben dieser Agenda hatte Fischler immer wieder
Varianten vorgelegt, die zu einer einseitigen Benachteilung der neuen Bundesländer
geführt hätten, in denen - übrigens nicht erst seit DDR-Zeiten - größere
Agrarbetriebe die Struktur prägen.

Für die Finanzierung weiterer Reformmaßnahmen im Marktordnungsbereich (Milch,
Reis, Schalenfrüchte, Zucker) schlägt die Kommission eine Kürzung der bisherigen
Direktzahlungen vor (Degression).

Von Kürzungen ausgenommen werden Direktzahlungen bis 5.000 Euro
(Freibetragsregelung). Direktzahlungen über 50.000 Euro sollen allerdings doppelt
so hoch durch Kürzungen belastet werden wie Zahlungen in der Spanne zwischen 5.001
und 50.000 Euro (Degression).

Käme der dieser Ansatz zum Zuge, dann würde die ostdeutsche Landwirtschaft
zukünftig Ausgleichszahlungen für portugiesische oder griechische beziehungsweise
bayerische oder niedersächsische Milchbauern finanzieren. Dies ergäbe sich nicht
nur aus den Unterschieden in der Betriebsgrößenstruktur, sondern würde zudem
verstärkt durch die wesentlich höheren Milchquotenausstattung der Landwirte in den
alten Bundesländern, heißt es in einem gemeinsamen Brief an den Vorsitzenden der
SPD-Bundestagsfraktion, Franz Müntefering.

Weiter heißt es in dem Brief: 'Unserer Auffassung nach handelt es sich hier erneut
um ein Vorhaben, das in erster Linie gegen die großbetriebliche Struktur der
ostdeutschen Landwirtschaft gerichtet ist und deshalb ebenso zurückgewiesen werden
muss wie die ursprüngliche Absicht, eine Kappungsgrenze für Direktzahlungen
einzuführen.'

Der Degressionsansatz der Kommission steht deshalb im Widerspruch zum
Koalitionsvertrag der Bundesregierung der verlangt, Direktzahlungen so zu
gestalten, dass 'keine einseitige Benachteiligung von Regionen fortgeführt oder
herbeigeführt wird sowie die besondere strukturelle betriebsgrößenbedingte
Situation der ostdeutschen Landwirtschaft Berücksichtigung findet.'

Akzeptabel ist nur eine lineare Kürzung der Direktzahlungen unabhängig vom
Direktzahlungsvolumen.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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