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@grar.de Aktuell - 21.03.2003
DBV: Entwurf einer EU-Verordnung gefährdet Biogasanlagen
Verband: Übertriebene Hygienevorschriften ändern
Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht den Betrieb
vieler landwirtschaftlicher Biogasanlagen in Deutschland durch die
EU-Hygieneverordnung gefährdet. Diese Verordnung soll den Umgang mit der
Entsorgung so genannter tierischer Nebenprodukte wie zum Beispiel
Schlachtkörperteile und Gülle regeln. Wenn die Verordnung in der jetzt
vorliegenden Form umgesetzt würde, ergäben sich ab 1. Mai 2003 große Probleme bei
der Verwertung von Gülle durch Biogasanlagen.
In einem Schreiben an die Staatssekretäre im Bundeslandwirtschaftsministerium,
Alexander Müller, und im Bundesumweltministerium, Rainer Baake, hat
DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born dazu aufgefordert, die Verordnung zu
überarbeiten. Dies sei im Sinne der Nutzung erneuerbarer Energien und einer
geschlossenen Kreislaufwirtschaft notwendig.
Bei Biogasanlagen sind die geforderten Grenzen für die Keimbelastung der
verarbeiteten Gülle ein Problem. Weil der in der Verordnung geforderte
Höchstgehalt an Keimen bei der Vergärung in den Anlagen nicht erreichbar ist,
würde Gülle nach der Nutzung entsorgungspflichtiger Abfall. Dies sei eine absurde
Vorstellung, schrieb Born.
Vergorene Gülle sei hygienisch unbedenklicher als nicht vergorene Gülle und
letztere dürfe in Deutschland ohne Hygieneauflagen ausgebracht werden. Die in der
Verordnung geforderte 'unumgehbare Pasteurisierungs-/Entseuchungsabteilung' für
Biogasanlagen sei bei den meisten landwirtschaftlichen Biogasanlagen nicht
vorhanden und bei der Vergärung von Gülle nicht erforderlich. Nicht
nachvollziehbar sei zudem eine Einrichtung zur Desinfektion von Fahrzeugen und
Behältern beim Verlassen der Biogasanlage.
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