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@grar.de Aktuell - 14.03.2003

DBV: Pfandpflicht für Buttermilch oder Trinkjoghurt absurd

Bauernverband fordert Pfandpflicht-Befreiung für Milchgetränke und Wein


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) setzt sich dafür
ein, dass Milch, Milchmixgetränke und Wein im Rahmen der Novellierung der
Verpackungsverordnung von einer Pfandregelung ausgenommen werden. Dies müsse in
der Novelle, die derzeit vom Bundesumweltministerium erarbeitet wird,
berücksichtigt werden, erklärte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born in einem
Schreiben an den Staatssekretär im Bundesumweltministerium Rainer Baake. Künftig
soll Pfand auf alle Einweggetränkeverpackungen erhoben werden, sofern es sich
nicht um ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie Getränkekartons oder
Schlauchbeutel handelt.

In Zukunft soll für die Pfandpflicht nicht mehr wie bisher der Inhalt der
Verpackungen maßgebend sein, sondern ihre ökologische Vorteilhaftigkeit.
Verbesserungsbedarf sieht der DBV deshalb bei Trinkmilch, Milchmixgetränken und
Wein. So sollte Konsummilch grundsätzlich von der Pfandpflicht ausgenommen werden,
da Milch fast ausschließlich im Mehrwegsystem oder anderen ökologisch
vorteilhaften Verpackungen verkauft wird. Eine drohende Pfandpflicht für
Milchmixgetränke wie Buttermilch oder Trinkjoghurt in Plastikbechern wird vom DBV
abgelehnt. Dies stelle sowohl die Verbraucher als auch den Lebensmittelhandel vor
unlösbare technische und hygienische Probleme. Unterstützt wird der Vorschlag des
Umweltministeriums, Wein grundsätzlich von einer Pfandpflicht auszunehmen, um das
in Deutschland etablierte Mehrwegsystem für Weine nicht zu gefährden.

Links zum Thema Verbände.

 


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