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@grar.de Aktuell - 14.03.2003

DBV gegen verordnete Kennzeichnung von Wirtschaftsdüngern

Abgabe zwischen Landwirtschaftsbetrieben sollte unbürokratisch bleiben


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) wendet sich gegen
eine staatlich verordnete Regelung zur Kennzeichnung der Nährstoffe Stickstoff,
Phosphor und Kalium in Wirtschaftsdüngern. Diese sieht der Entwurf der
Düngemittelverordnung vor, über den der Bundesrat heute abstimmt.

Nach Ansicht des DBV sollte das notwendige Informationsbedürfnis der aufnehmenden
Betriebe nicht über eine staatliche Zwangsregelung befriedigt werden, sondern
weiterhin auf privatrechtlichem Wege. Deshalb sei eine Vorschrift zur
Kennzeichnung bei der Abgabe von Wirtschaftsdüngern zwischen landwirtschaftlichen
Betrieben nicht erforderlich. Sie sollte, so der DBV, aus dem Entwurf der
Düngemittelverordnung gestrichen werden. Die aus Umweltschutzgründen gewollte
Gülleabgabe an Betriebe, die unter Berücksichtigung der guten fachlichen Praxis
Wirtschaftsdünger aufnehmen können, dürfe vom Gesetzgeber nicht durch zusätzliche
bürokratische Anforderungen eingeengt werden.

Zwar hat es im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen gegeben. So gilt die
Kennzeichnungspflicht nicht mehr ab dem Gewicht von einer Tonne. Dennoch ist die
Düngemittelverordnung zur Wahrung der Rechtssicherheit landwirtschaftlicher
Betriebe und zur Vermeidung von Bürokratie in diesem Punkt nicht
zufriedenstellend, betont der Deutsche Bauernverband. Allein aus technischen
Erwägungen und Vollzugsgründen sei eine Kennzeichnungspflicht für
Wirtschaftsdünger in Größenordnungen unter 500 Tonnen nicht praktikabel.

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