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@grar.de Aktuell - 13.03.2003

Schweiz: GVO-freie Landwirtschaft wird explizit geschützt


Bern (agrar.de) - Im Gentechnikgesetz der Schweiz wird der Schutz der Anbaufläche
jener Bauern verankert, welche auf Agrarprodukte ohne gentechnisch veränderte
Organismen (GVO) setzen. Der Ständerat ist heute dem Nationalrat gefolgt und
stimmte dem Gesetz zu. Das berichtet der Lanwirtschaftliche Informationsdienstes
(LID).

Peter Bieri (CVP) verwies auf die lancierte Volksinitiative für ein Moratorium für
GVO in der Landwirtschaft. In diesem Licht tue man gut daran, ein für alle Mal im
Gesetz 'festzunageln, dass wir neben einer möglichen GVO-Produktion auch eine
GVO-freie Produktion sicherstellen wollen.'

Position zu GVO in der Nahrungsmittelhilfe

Ein Positionspapier zum Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in der
Nahrungsmittelhilfe wurde gestern vom schweizerischen FAO-Komitee präsentiert.
Danach soll jedes Land berechtigt sein, seine eigene Regelung für die Einfuhr von
GVO zu definieren. Nach Meinung des Komitees sollen Länder, die die Risiken der
GVO nicht abschätzen können, nur GVO-freie Ernährungshilfe erhalten. Dieser
Grundsatz solle in den operationellen Richtlinien des WFP festgehalten werden,
heisst es in einer Mitteilung.

Die Lieferung von GVO als Ernährungshilfe für das südliche Afrika hat im Sommer
2002 zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung geführt, die bis heute
anhält. Sambia hat damals eine solche Ernährungshilfe gänzlich abgelehnt, andere
Länder äusserten ebenfalls Bedenken.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Land Schweiz.


 


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