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@grar.de Aktuell - 13.03.2003

Geflügelpest: Vorsorgemaßnahmen in Nordrhein-Westfalen


Düsseldorf (agrar.de) - Das nordrhein-westfälische
Verbraucherschutzministerium hat gestern mehrere Betriebe unter amtliche
Beobachtung gestellt, die seit dem 12. Februar 2003 in insgesamt 20 Lieferungen
Geflügel oder Bruteier aus Belgien bezogen haben. Dies ist zunächst eine
vorsorgliche Maßnahme, nachdem in einem Betrieb in der Nähe von Antwerpen der
Verdacht auf Geflügelpest amtlich festgestellt worden war. In einer
Schaltkonferenz zwischen Bund und Ländern hatte man sich auf dieses gemeinsame
Vorgehen geeinigt. Erste Schnelltests der dortigen Behörden sind bisher negativ
ausgefallen, endgültige Ergebnisse über eventuell vorhandene Viren werden für
Freitag aus Belgien erwartet.

Inzwischen konnten weitere Betriebe in Nordrhein-Westfalen, die aus den
Niederlanden Geflügel bezogen hatten, von den Behörden wieder freigegeben werden.
Von den ursprünglich 45 Betrieben sind derzeit noch 17 unter Beobachtung. In
keinem Fall konnte bisher ein Verdachtsfall auf Geflügelpest festgestellt werden.

Die klassische Geflügelpest ist eine hochinfektiöse Erkrankung, insbesondere für
Hühner und Puten. In den Tierbeständen führt sie zu einer Sterblichkeit bis zu 90
Prozent.

Links zum Thema Geflügel,
Links zum Thema Tiergesundheit.

 


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