Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 11.03.2003

Salmonellenüberwachung schon bald Pflicht?

ISN kritisiert Verordnungsentwurf des BMVEL


Berlin/Damme (agrar.de) - Das Bundesverbraucherministerium plant ein
Salmonellenüberwachungsprogramm, mit dem Mäster dazu verpflichtet werden sollen,
Ihre Bestände stichprobenartig auf Salmonellen untersuchen zu lassen.

In einem ersten Entwurf der Verordnung sind ernsthafte Konsequenzen für Betriebe
vorgesehen, bei denen die Untersuchungen einen Anteil der positiven Proben von
mehr als 40 Prozent ergeben haben. Demnach müssen die Tiere aus belasteten
Beständen mit einer roten Ohrmarke versehen werden und gesondert zum Schlachthof
transportiert werden. Zudem müssen die Tiere getrennt geschlachtet und das Fleisch
'brauchbar gemacht', also erhitzt, werden. Die Auflagen für belastete Betriebe
sollen frühestens nach einem Jahr wieder aufgehoben werden und zudem nur, wenn die
durchschnittliche Belastung die 40-Prozent-Marke unterschritten hat. Dies ist
besonders problematisch, weil die Sanktionen für die Dauer eines Jahres aufrecht
erhalten werden, unabhängig davon, ob die Kontaminationsquellen schon früher
erfolgreich beseitigt werden konnten. Diese Regelung ist aus Sicht der
Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland (ISN)
unannehmbar, weil hieraus ein ungerechtfertigter wirtschaftlicher Nachteil für die
betroffenen Betriebe entsteht. Vielmehr sollten die Betriebe die Möglichkeit
haben, durch gezielte Maßnahmen die Salmonellenbelastung umgehend zu senken, damit
eine uneingeschränkte Vermarktung der Schweine schnellstmöglich wiedererlangt
werden kann.

Die Salmonellenverordnung wird zudem finanzielle Nachteile für die Schweinehalter
mit sich bringen. Laut Verordnungsentwurf fallen pro Betrieb etwa 45 – 60 Proben
an, die mit Kosten von jeweils ca. 5 Euro anzusetzen sind. Noch stärker werden
jedoch die Preisabstriche, die sich aus der Vermarktung des als belastet
eingestuften Fleisches ergeben, finanziell zu Buche schlagen.

Die Untersuchung soll nach dem Verordnungsentwurf durch Blutproben im Bestand oder
durch Fleischsaftproben im Schlachtbetrieb vorgenommen werden. Folgender
Stichprobenschlüssel ist im Entwurf der Verordnung vorgesehen:

Betriebe mit bis zu 100 abgelieferten Schweinen pro Jahr 45 Proben
Betriebe mit 100 bis 200 abgelieferten Schweinen pro Jahr 50 Proben
Betriebe mit mehr als 200 abgelieferten Schweinen pro Jahr 60 Proben

Damit werden kleinere Betriebe außerordentlich hoch belastet, was zu einem
Nord-Süd-Gefälle hinsichtlich der Beprobungsbelastung führen würde. Sicherlich
wäre hier eine Orientierung am Stichprobenschlüssel des QS-Systems wesentlich
sinnvoller, der für kleinere Betriebe stärker differenziert und 60 Stichproben
erst ab 400 abgelieferten Schweinen pro Jahr vorsieht.

Ein überarbeiteter Entwurf der Salmonellenverordnung wird in etwa vier Wochen
vorliegen, hieß es von Seiten des Verbraucherministeriums. Dieser soll bis Mitte
April dem Bundesrat zugeleitet werden, der sich schließlich in seiner Sitzung am
23. Mai mit dem Entwurf befassen könne. Spätestens bis zur Sommerpause sei eine
Entscheidung der Länderkammer zur Salmonellenüberwachung zu erwarten. Es sei zwar
noch nicht absehbar, ob dieser Zeitplan eingehalten werden könne, hieß es im
BMVEL, allerdings solle die Verordnung in jedem Fall noch in diesem Jahr in Kraft
treten.

Links zum Thema Schweine,
Links zum Thema Tiergesundheit.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de