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@grar.de Aktuell - 11.03.2003

Niedersachsen: Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest tritt in Kraft


Hannover (agrar.de) - Morgen tritt die 'Niedersächsische Verordnung zum
Schutz gegen die Geflügelpest
' offiziell in Kraft. Zum Schutz vor einer
Verbreitung des Virus der klassischen Geflügelpest (aviäre Influenza) sind Hühner
(auch Perl- und Truthühner) sowie Enten und Gänse bis zum 8. April in
geschlossenen Ställen zu halten.

Dem mit dem Süd-Nord-Vogelzug verbundenen Einschleppungsrisiko werde mit der
Landesverordnung ebenso wirkungsvoll entgegen getreten wie dem unter
Gefahrengesichtspunkten an Nr. 1 rangierenden West-Ost-Vogelzug, teilte das
Landwirtschaftsministerium weiter mit. Schließlich sei in den Niederlanden ein
sich noch ausbreitendes Seuchengeschehen zu beobachten. Die Gesamtzahl der
positiven bzw. unter Verdacht stehenden Bestände habe sich bereits auf 54 erhöht,
so dass allein dadurch von einer unverändert permanenten Verschleppungsgefahr für
Niedersachsen ausgegangen werden müsse. Bislang seien in keinem niedersächsischen
Bestand
klinische Symptome oder Hinweise auf das Virus bzw. Antikörper entdeckt worden.

Links zum Thema Geflügel,
Links zum Bundesland Niedersachsen.

 


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