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@grar.de Aktuell - 10.03.2003

Sortenschutz: Bundeskartellamt lehnt angedachtes Rabattsystem ab


Bonn (agrar.de) - Die im November vergangenen Jahres beschlossene ''Rahmenregelung
Saat- und Pflanzgut'' zwischen dem Deutschen Bauernverband (DBV) und dem
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) wurde dem Bundeskartellamt
zur kartellrechtlichen Prüfung eingereicht. Die zweite Beschlussabteilung des
Kartellamtes kam nun zu dem Schluss, dass die aktuell vereinbarte Rahmenregelung
hinsichtlich des angedachten Rabattsystems nicht genehmigt werden könne.

Die von DBV und BDP angedachten erweiterten Rabattzahlungen der neuen Vereinbarung
im Rahmen eines marktwirtschaftlichen Anreizsystems ist vom Bundeskartellamt
abgelehnt worden. Die Bundesbehörde vertritt die Auffassung, dass die
Rahmenregelung mit ihren Änderungen gegenüber dem 1998 geprüften
Kooperationsabkommen insbesondere hinsichtlich des anvisierten Rabattsystems nicht
mit den Freistellungsnormen des § 10a Absatz 4 Sortenschutzgesetz und des Artikel
14 Abs. 3 der gemeinschaftlichen Sortenschutzverordnung zu vereinbaren sei.

DBV und BDP haben sich bei der Unterzeichnung der neuen Rahmenregelungen für ein
marktwirtschaftliches Anreizsystem zur Förderung des Z-Saatgutwechsels
ausgesprochen. Zur Unterstützung eines solchen Systems wären die Züchter bereit
gewesen, einen Rabatt in Höhe von bis zu 20 Prozent auf die Züchterlizenzgebühr zu
geben, der beim Kauf von Saatgut gewährt worden wäre. Unabhängig von der
Kartellrechtsfrage hatte es sich als schwierig erwiesen, weitere Komponenten des
Saatgutpreises in ein solches System einzubeziehen.

Nach der Untersagung des angedachten Systems durch das Bundeskartellamt müssten
mögliche Konsequenzen gezogen werden, verlautbart der BDP. Es bleibe aber
weiterhin oberstes Ziel, eine deutliche Vereinfachung des Erhebungsverfahrens für
die Landwirte zu realisieren und eine deutliche Entbürokratisierung zu bewirken.
Die übrigen Teile der Rahmenregelung (zum Beispiel Nachbaugebührenhöhe oder
Zusammenfassung der Kulturartengruppen) seien von der Entscheidung des
Bundeskartellamtes unberührt, begrüßt der BDP.

Links zum Thema Nachbau und Sortenschutz.

 


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