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@grar.de Aktuell - 10.03.2003

Niedersachsen verbietet Anbindehaltung von Pferden


Hannover (agrar.de) - Per Erlass vom 10.03.2003, auf der Grundlage des §16a
TierSchG, hat Niedersachsen die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden verboten,
teilte heute das Landwirtschaftsministerium mit.

Spätestens bis zum 31.03.2004 müssen Pferde in Boxen untergebracht sein. Ausnahmen
vom Anbindehaltungsverbot werden nur noch bei Turniereinsätzen oder tierärztlicher
Behandlung zugelassen.

In der Begründung wird auf das Tierschutzgesetz verwiesen, wonach Tiere ihrer Art
und ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden müssen. Die dauerhafte
Anbindehaltung schränke das Verhalten von Pferden stark ein: Sozialverhalten mit
der Kontaktaufnahme zu Nachbarpferden sei kaum möglich. Komfortverhalten wie
Knabbern, Scheuern, Wälzen und Kratzen ebenfalls nicht. Ruheverhalten sei nur
bedingt möglich, insbesondere auf Tiefschlaf in Seitenlage müssen Pferde in
Anbindehaltung weitgehend verzichten. Außerdem könne das Lauf- und Fluchttier
Pferd sein angeborenes Bewegungsverhalten in Anbindehaltung in keiner Weise
ausleben.

Links zum Thema Pferde,
Links zum Thema Tierhaltung.

 


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