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@grar.de Aktuell - 06.03.2003

Sachsen: Neue Fördersätze für die ökologische Waldmehrung


Dresden (agrar.de) - Das sächsische Umwelt- und
Landwirtschaftsministerium
hat die Förderrichtlinie zur ökologischen
Waldmehrung novelliert. Danach können jetzt auch kirchliche Grundbesitzer in den
Genuß von Erstaufforstungsprämien kommen. Gleichzeitig ist in der Richtlinie eine
Option enthalten, die Fördersätze entsprechend der Haushaltsentwicklung im
Freistaat und möglicher Änderungen der EU-Förderbedingungen anpassen zu können.
'Trotz der Änderungen zahlt Sachsen bundesweit die höchsten Prämien für die
Erstaufforstung', sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath gestern
in Dresden. Sachsen halte am dem Ziel fest, den Wald in ökologisch stabile
Mischwälder umzuwandeln und die Waldfläche zu mehren. Letzteres gelte vor allem
für Hochwasserentstehungsgebiete.

Nach der neuen Förderrichtlinie werden Erstaufforstungen nur gefördert, wenn
mindestens ein Hektar Wald gepflanzt wird und der Laubbaumanteil mindestens 25
Prozent beträgt. So erhalten Flächeneigentümer für jeden Hektar neu gepflanzten
Wald jährlich bis zu 690 Euro. Die Prämie wird über einen Zeitraum von 20 Jahren
gewährt. Darüber hinaus erstattet der Freistaat die Aufforstungskosten. Je nach
Baumart gibt es bis zu 5.420 Euro pro Hektar. Pflanzungen mit Laubbäumen werden
stärker gefördert. Zusätzlich zahlt der Freistaat für den Schutz und die Pflege
der Neuanpflanzungen pro Hektar und über die Dauer von fünf Jahren zwischen 205
Euro für Nadelbäume und 435 Euro für Laubbäume.

Sachsen verfügt über eine Waldfläche von rund 515.000 Hektar. Gut ein Drittel der
Waldfläche gehört dem Freistaat, rund die Hälfte des Waldes ist Privateigentum,
der übrige Wald gehört den Kommunen und dem Bund. Der Privat- und Kommunalwald
verteilt sich auf über 80.000 Eigentümer. Es ist Ziel der sächsischen
Staatsregierung, die Bewaldung Sachsens von derzeit 27,9 auf 30 Prozent zu
erhöhen.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Thema Wald und Forst.



 


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