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@grar.de Aktuell - 05.03.2003

Schleswig-Holstein: Umwelt- und Landwirtschaftsministerium kontrolliert Saatgut auf GVO


Kiel (agrar.de) - Die schleswig-holsteinische Landesregierung will die Landwirte
und Verbraucher vor nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
schützen. Deshalb lässt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Landwirtschaft
erneut Mais-Saatgut auf Verunreinigungen untersuchen. Die
Probennahmen sollen so frühzeitig beendet werden, dass alle Analysenergebnisse vor
der Aussaat - voraussichtlich Mitte April - vorliegen.

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat kürzlich die in Schleswig-Holstein
ansässigen Saatzuchtunternehmen und den Saatguthandel aufgefordert, mit allen zur
Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass in Schleswig-Holstein kein
Saatgut in den Handel gelangt, das nicht zugelassene gentechnische
Verunreinigungen enthält. Im Visier der Kontrolleure ist importiertes Mais-Saatgut
aus Ländern mit großflächigem Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen.
Dort ist die Wahrscheinlichkeit einer Verunreinigung des Saatgutes am größten. Das
Ministerium empfiehlt den Landwirten, sich von ihren Händlern garantieren zu
lassen, dass das gelieferte Saatgut keine derartigen Verunreinigungen enthält.

Im vergangenen Jahr fielen die Kontrollen auf gentechnisch verunreinigtes Saatgut
in Schleswig-Holstein erfreulich positiv aus. Nachdem in den Jahren 2000 und 2001
unerlaubte gentechnische Verunreinigungen in Raps- und Maissaatgut festgestellt
wurden, zeigte das verbesserte Qualitätsmanagement der Saatgutfirmen Erfolg: In
2002 wurde kein verunreinigtes Saatgut gefunden.

Umwelt- und Landwirtschaftsminister Klaus Müller kritisierte die Mitteilung des
EU-Agrarkommissars, Franz Fischler, die in Brüssel diskutiert wurde: Landwirte,
die künftig in der EU garantiert gentechnikfreie Produkte herstellen wollen,
sollen die dafür erforderlichen Pufferzonen und andere Vorsichtsmaßnahmen selbst
finanzieren. Müller dazu: 'Damit wird das Verursacherprinzip völlig auf den Kopf
gestellt. Die finanziellen Risiken, die einseitig den einzelnen Landwirt
aufgebürdet werden sollen, die ohne Gentechnik produzieren wollen, sind so nicht
hinnehmbar.'

Müller forderte eindeutige gesetzliche Regelungen auf EU-Ebene, die klar und für
alle vergleichbar festlegen, welche Maßnahmen Produzenten gentechnisch veränderter
Lebens- und Futtermittel ergreifen müssen, um Risiken abzuwenden und die
Beimengung von Verunreinigungen in andere Produkte zu verhindern. Zudem müsse die
Haftungsfrage bei Verunreinigungen eindeutig geklärt werden.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Bundesland Schleswig-Holstein.

 


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