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@grar.de Aktuell - 05.03.2003

Künast: Verursacherprinzip muss auch bei Grüner Gentechnik gelten


Berlin (agrar.de) - 'Das Verursacherprinzip muss auch in der Grünen Gentechnik
gelten. Dies gilt es zu beachten, wenn die Regelungen zur Koexistenz von
gentechnisch veränderten und gentechnisch unveränderten Pflanzen festgelegt
werden', so Bundesverbraucherministerin Renate Künast zu heutigen Äußerungen der
EU-Kommission.

Die Ministerin begrüßte, dass die EU-Kommission Leitlinien festlegen will, die in
der gesamten EU die Koexistenz beider Anbauarten sichern sollen. Dies sei ein
wichtiger Schritt, um Verbrauchern und Landwirten dauerhaft Wahlfreiheit zu
ermöglichen. Über die konkrete Ausgestaltung müsse weiter diskutiert werden.
Wichtig sei dabei, dass die EU Vorgaben mache, die ein einheitliches Handeln in
allen EU-Mitgliedstaaten sicherten. Nur so seien einheitliche Standards und
vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. 'Bei derartigen Regelungen
muss das Verursacherprinzip gelten', so Künast. Die Bundesregierung trete des
weiteren dafür ein, dass die mit der Freisetzung von gentechnisch veränderten
Organismen verbundenen Fragen der zivilrechtlichen Haftung geklärt und
gegebenenfalls erforderliche Regelungen erlassen würden.

Die Ministerin erwartet, dass die EU-Kommission in nächster Zeit konkrete
Vorschläge für die Grenzwerte von gentechnisch veränderten Bestandteilen im
Saatgut vorlegt: 'Ich hoffe, dass diese Grenzwerte so niedrig wie möglich sein
werden'. Darüber hinaus sei es erforderlich, dass die Verordnungen zur
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung, sowie zu gentechnisch veränderten Lebens-
und Futtermitteln, die erstmalig eine Kennzeichnung, bzw. die Rückverfolgbarkeit
von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebens- und Futtermitteln
ermöglichen, schnellstmöglich in Kraft treten.

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