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@grar.de Aktuell - 05.03.2003

BUND: Verursacherprinzip aushebeln? - Fischler will Gentechnik auf Europas Feldern durchsetzen


Berlin (agrar.de) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) sieht in den Vorschlägen von Agrarkommissar Franz Fischler zur
Grünen Gentechnik den Anstoß zur durchgängigen Kontamination der
Nahrungsmittelkette mit gentechnisch veränderten Organismen. Bundesagrarministerin
Künast sei nun gefordert, gentechnikfreie Landwirtschaft weiter zu ermöglichen.
Bei Verunreinigungen landwirtschaftlicher Produkte mit gentechnisch veränderten
Organismen müssten Hersteller und Anwender vollständig für alle Folgen und
Folgekosten haften. Das Verursacherprinzip dürfe nicht ausgehebelt werden.

BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm: 'Im Sommer soll das Moratorium für die
Aussaat gentechnisch veränderter Organismen fallen. Über kurz oder lang werden
gentechnische Anteile in allen Futter- und Nahrungsmitteln drin sein, ob es
draufsteht oder nicht. Das beseitigt in der Folge nicht nur die Wahlfreiheit der
Verbraucher beim Einkauf, es widerspricht auch dem Wunsch der Mehrheit der Bauern
nach gentech-freier Landwirtschaft. Das ist starker Tobak aus Brüssel,
Agrarministerin Künast muss sich klar dagegen positionieren.'

Der BUND fordert eine eindeutige Ablehnung der Fischler-Vorschläge durch
Bundesagrarministerin Künast. Wenn diese Vorschläge umgesetzt würden, gebe es am
Ende sowohl für Landwirte als auch für die Verbraucher keine wirkliche
Wahlfreiheit mehr. Saatgut dürfe nach den Vorschlägen der EU-Kommission künftig in
großem Stil gentechnisch verunreinigt werden. Nach den geplanten Regeln zur
Kennzeichnung wüssten die Bauern auch nicht mehr genau, was sie eigentlich
aussäten.

Vor allem dem Ökolandbau drohten seitens der Grünen Gentechnik größte Gefahren.
Nach EU-Richtlinien dürften Ökoprodukte keine gentechnisch veränderten
Bestandteile enthalten. Die in Fischlers Vorschlägen erwähnten Abstandszonen oder
andere Schutzmaßnahmen vor Gentech-Pollen seien keine geeigneten Mittel,
Verunreinigungen von Nachbarfeldern zu vermeiden. Biobauern könnten zwar gegen
benachbarte Landwirte klagen, die auskreuzendes Gentech-Saatgut eingesetzt hätten.
Ob sie am Ende allerdings eine Entschädigung erhielten, sei unklar.

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