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@grar.de Aktuell - 21.02.2003

Rheinland: Duch überzogenen Immissionsschutz kaum noch Stallbauten


Bonn (agrar.de) - Nach der massiven Verschärfung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes ist im gesamten Rheinland nur noch ein einziges
Stallbau-Vorhaben realisiert worden, das nach den Vorschriften des
Bundesimmissionsschutzgesetzes der Genehmigung bedurfte. Das teilt der Rheinische
Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn mit und beruft sich dabei auf
Informationen der Landwirtschaftskammer Rheinland. Seit dem Inkrafttreten
des so genannten 'Artikelgesetzes' im August 2001 seien Stallbauten bei
Überschreitung eines Gesamtviehbesatzes von mehr als 50 GV und einem
Flächenviehbesatz von mehr als 2,49 GV/ha der immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung unterworfen. Diese heftigen Widerspruch in der landwirtschaftlichen
Praxis auslösende Neuregelung gelte seither nunmehr auch für Stallbauten von
Rindern.

Nach Auffassung des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes hat die nationale
Verschärfung des Immissionsschutzrechtes, die weit über die EU-Vorgaben
hinausgeht, zu einer weiteren kostenaufwendigen Erschwerung und Bürokratisierung
in der Baugenehmigungspraxis geführt. Wenn bislang lediglich nur ein Bauvorhaben
nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes abgewickelt werden
konnte, so sei dies einmal mehr ein Beleg dafür, wie schwer den Bauern hierzulande
im Gegensatz zu ihren Berufskollegen im benachbarten Ausland Stallbauten gemacht
werde. Schon seit Jahren redeten die Politiker vollmundig von Entbürokratisierung
und Verwaltungsvereinfachung, beschlössen aber gleichzeitig immer wieder neue
überflüssige Vorschriften und teure Auflagen. Das 'Artikelgesetz', mit dem weit
über die EU-Vorgaben hinausgehende Bestimmungen zum Immissionsschutz getroffen
worden seien, sei dafür geradezu ein Paradebeispiel - so der RLV.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema Stallbau und -einrichtung.

 


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