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@grar.de Aktuell - 21.02.2003

Steuervergünstigungsabbaugesetz vom Bundestag verabschiedet

Bauernverband fordert Korrekturen im weiteren Gesetzgebungsverfahren


Berlin (agrar.de) - Mit den Stimmen der Regierungskoalition von SPD und Bündnis
90/Die Grünen hat der Bundestag dem Steuervergünstigungsabbaugesetz
erwartungsgemäß zugestimmt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht die
vorgenommenen Korrekturen an dem Gesetz als Schritt in die richtige Richtung an.
Auf Kritik des Bauernverbandes stößt jedoch weiterhin das Vorhaben der
Bundesregierung, die Mehrwertsteuer auf landwirtschaftliche Vorleistungsprodukte
von 7 Prozent auf 16 Prozent zu erhöhen. Hierdurch entsteht eine derartige
'Unwucht' im Pauschalierungssystem, dass die Landwirte trotz Beibehaltung des
Pauschalierungssatzes von 9 Prozent in die bürokratische Regelbesteuerung
gezwungen werden. Auch das Hinausschieben der Erhöhung der Umsatzsteuer bei Blumen
und Zierpflanzen auf 2005 bleibe eine klassische Steuererhöhung, die viele
Betriebe in ihrer Existenz treffe. Der DBV fordert hier Korrekturen im weiteren
Gesetzgebungsverfahren.

Der heutige Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages verzichtet auf die
ursprünglich angekündigten Veränderungen beim Pauschalierungssatz in der
Umsatzsteuer, der weiterhin 9 Prozent betragen wird, und der geplanten Anhebung
der Mehrwertsteuer für bestimmte Holzprodukte. Dagegen erhöhten sich die
Mehrwertsteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Vorprodukte wie Nutzvieh,
Futtermittel und Saatgut von 7 Prozent auf 16 Prozent sowie ab 2005 ebenfalls für
Blumen und Zierpflanzen. Weiterhin soll der Betriebsausgabenabzug von Geschenken
von bisher 40 Euro auf 30 Euro abgesenkt, die Besteuerung der privaten PKW-Nutzung
von 1 Prozent auf 1,5 Prozent des Listenpreises angehoben, Änderungen bei der
Abschreibung von betrieblichen und privaten Gebäuden sowie der Wegfall der
Spekulationsfrist bei Veräußerungsgeschäften von Grundstücken bei gleichzeitiger
Einführung einer Pauschalbesteuerung von 15 Prozent für alle privaten
Veräußerungsgeschäfte vorgenommen werden.

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