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@grar.de Aktuell - 21.02.2003

Berninger: Feuerbrand im Obstbau ohne Antibiotika bekämpfen

Neue Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau liegt vor


Bonn (agrar.de) - Auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums wurde
eine Strategie erarbeitet, die den Verzicht auf Antibiotika bei der Bekämpfung des
Feuerbrandes im Kernobst (z.B. Apfel, Birne), einer für Obstbäume gefährlichen
Bakterienkrankheit, ermöglichen soll. 'Jetzt haben wir endlich eine tragbare
Strategie, die uns Wege aufzeigt, wie wir in den kommenden Jahren mit der
Bekämpfung dieser Krankheit umgehen sollen. Wir ziehen damit eine Konsequenz aus
der Bewertung möglicher gesundheitlicher Restrisiken, die dem Prinzip des
vorsorgenden Verbraucherschutzes entspricht', erklärte Matthias Berninger,
Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, heute in Berlin.

Die Strategie wurde unter Leitung des Bundesverbraucherministeriums mit Verbänden
des Umwelt- und Naturschutzes, der Imker sowie des ökologischen und
konventionellen Obstbaus und unter Beteiligung des Bundesumweltministeriums und
der Länder erarbeitet. Da Feuerbrand auch in Österreich und der Schweiz zunehmend
Probleme bereitet, wurde sie mit Experten aus diesen Ländern abgestimmt.

Diese Strategie ist auf einen fünfjährigen Zeitraum ausgerichtet, wird jährlich
überprüft und enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Hierzu gehören
insbesondere vorbeugende pflanzenbauliche Maßnahmen, die Züchtung resistenter
Unterlagen und Obstsorten, die Stärkung der Beratung im Obstbau, im Haus- und
Kleingartenbereich und in Kommunen, die Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit
sowie die Stärkung und Koordinierung der Forschung zu neuen antibiotikafreien
Bekämpfungsverfahren.

Sollte trotzdem aufgrund fehlender Alternativen im Jahr 2003 die Anwendung des
Antibiotikums Plantomycin erforderlich werden, so lässt die Strategie die
Möglichkeit für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit -
die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel - offen, eine mit sehr strengen
Auflagen versehene, kurz befristete Genehmigung des Inverkehrbringens und der
Anwendung dieses Pflanzenschutzmittels zu prüfen.

Links zum Thema Pflanzenschutz,
Links zum Thema Obstbau.

 


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