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@grar.de Aktuell - 20.02.2003

Brandenburg: Veränderungen bei der Förderung von Dorfentwicklung und Landurlaub


Potsdam (agrar.de) - Die beiden Richtlinien zur Förderung von Projekten zur
Entwicklung des ländlichen Raumes sowie von Urlaub und Freizeit auf dem Lande sind
ab sofort unter einem Dach zusammengefasst. Agrar- und Umweltminister Wolfgang
Birthler (SPD) hat die seit 1994 angebotenen und nun modifizierten Programme
rückwirkend zum 1. Januar 2003 mit Veränderungen verlängert. 'In den ländlichen
Räumen bestehen nach wie vor erhebliche Defizite im Hinblick auf die Arbeitsmarkt-
und Einkommenssituation. Deshalb wollen wir bevorzugt Investitionen von
Unternehmerinnen und Unternehmern sowie von Existenzgründern fördern, bei denen
Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen und damit wirtschaftliche Impulse in
unseren Dörfern im Vordergrund stehen', so Birthler.

Zur Vereinfachung und Straffung der Förderprogramme wurden die wesentlichen
Inhalte der bislang gesonderte Richtlinie zur Förderung von Urlaub und Freizeit
auf dem Lande in die Richtlinie zur Entwicklung ländlicher Räume aufgenommen.

Die Zuschüsse betragen für private Antragsteller bis zu 45 Prozent (bei Vorhaben
für Urlaub und Freizeit auf dem Lande nur bis zu 40 Prozent) der förderfähigen
Gesamtausgaben. In der Regel werden bei Privaten maximal 100.000 Euro pro Antrag
anerkannt. Bevorzugt werden dabei Projekte zur Umnutzung leerstehender oder
freiwerdender Gebäude.

Bewilligungsbehörden sind die regionalen Ämter für Flurneuordnung und ländliche
Entwicklung. Die Richtlinie ist im Internet veröffentlicht. Dort sind
auch Antragsunterlagen sowie die Anschriften der zuständigen Ämter für
Flurneuordnung und ländliche Entwicklung abrufbar.

Links zum Thema Landentwicklung,
Links zum Bundesland Brandenburg.

 


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