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@grar.de Aktuell - 20.02.2003

Offene Vermögensfragen in den neuen Ländern erst 2010 gelöst

DBV übt Kritik am Gesetzentwurf zur Änderung des Entschädigungsgesetzes


Berlin (agrar.de) - Das Bundesministerium der Finanzen hat einen
Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsgesetzes vorgelegt.
Hintergrund dieses Gesetzentwurfes ist unter anderem die Einschätzung der
Bundesregierung, dass die noch offenen Vermögensfragen erst bis zum Ende des
Jahres 2010 gelöst und aufgearbeitet sind. Der Deutsche Bauernverband
(DBV) erwartet jetzt von der Bundesregierung und den betroffenen
Bundesländern, dass den Landesämtern und Ämtern für offene Vermögensfragen
ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden.
Nur so können die Anträge auf Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen zeitnah
erledigt werden, um für Alteigentümer, die den begünstigten Flächenerwerb für
BVVG-Flächen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung
nutzen wollen, erhebliche Verzögerungen zu vermeiden. Außerdem erschwert ein
weiteres Hinausschieben auch die Umsetzung der Nachschlagsregelung im Rahmen des
begünstigten Flächenerwerbs für Pächter und Alteigentümer.

Der DBV lehnt die im Gesetzentwurf vorgesehene Herabsetzung der Verzinsung der
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsansprüche von jährlich 6 auf 4 Prozent ab
dem 1. Januar 2008 zu Lasten der betroffenen Alteigentümer strikt ab. Als falscher
Lösungsansatz kritisiert werden auch die Bestrebungen des
Bundesfinanzministeriums, über ein Gesetz die beim Eintritt in eine LPG gewährten
Entschuldungen ab dem 1. Januar 2005 aufzuheben und per Gesetz fällig zu stellen.
Der DBV schlägt vielmehr vor, unter die noch offenen Entschuldungsfälle
(durchschnittlich 1.800 Euro) einen Schlussstrich zu ziehen. Im Wege einer
Billigkeitsregelung und endgültigen Gewährung der staatlichen Förderung sollte
eine Befreiung von den Schulden vorgenommen werden.

Die noch rund 270 offenen Fälle betreffen vor allem Grundstückseigentümer, die als
Wiedereinrichter oder Gesellschafter von landwirtschaftlichen Betrieben in der
Rechtsform juristischer Personen aktiv in der Landwirtschaft arbeiten. Diesem vom
Deutschen Bauernverband mit seinen Landesbauernverbänden vorgeschlagenen
Lösungsansatz wäre in Anbetracht der noch ausstehenden Fälle und wegen der
durchaus unterschiedlichen juristischen Bewertung über die Rechtmäßigkeit der
Forderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau der Vorzug einzuräumen.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema Verbände.

 


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