Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 19.02.2003

Nordrhein-Westfalen setzt auf Güllebörsen


Münster/Düsseldorf (agrar.de) - Um Veredlungsbetriebe vor ausufernden Kosten der
Flächenpacht und einem Verbringungsnachweis gemäss Abfallrecht zu schützen setzt
das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(MUNLV) auf einen Nachweis durch die Güllebörse. Das berichtet das
Kuratorium für Betriebshilfsdienste und Maschinenringe in Westfalen-
Lippe
.

Als 'richtungsweisendes Modellprojekt von überregionaler Bedeutung' bezeichnete
Dr. Bentrup, seiner Zeit Staatssekretär im Umweltministerium die Einrichtung der
ersten Güllebörse im westfälischen Coesfeld im Jahr 1989. In der Folgezeit wurden
viele Güllebörsen bei den Betriebshilfsdiensten und Maschinenringen anerkannt und
vom damaligen MURL (Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft)
fachlich unterstützt und finanziell gefördert, damit diese eigenständig und
kostendeckend weitergeführt werden konnten. Bis heute konnten die selbstgesetzten
Ziele:

- Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen
- Entlastung des Pachtmarktes
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nährstoffverwertung

erfolgreich für die landwirtschaftlichen Mitgliedsbetriebe umgesetzt werden. Mit
der Verabschiedung der Düngeverordnung im Jahr 1996 wurde die Arbeitsgrundlage der
Güllebörsen geändert. Bis heute werden Genehmigungen nach BimSchG nach dem 'Schema
zur Beurteilung von Tierhaltungsbetrieben mit Gülleanfall' vom 21.03.1989 erteilt.
Das hat zur Folge, dass genehmigte Betriebe unter Umständen Anforderungen der
Düngeverordnung bezügl. Stickstoff (170/210 kg/ha N) und Phosphat nicht erfüllen
können. Somit ist eine Überarbeitung dieses Beurteilungsblattes unter Beachtung
der Vorgaben der DüngeVo notwendig geworden.

Das neue Beurteilungsblatt für viehhaltende Betriebe soll in Zukunft als
Berechnungsgrundlage für die Abgabe- und Aufnahmekontingente von
Pflanzennährstoffen aus Wirtschaftsdüngern eingesetzt werden. Es ist damit
Grundlage für die durch die Güllebörsen ausgestellten Vermittlungsgarantien. Beim
Vorliegen von Hoftor Bilanzen dreier aufeinander folgender Jahre können auch die
daraus resultierenden Nährstoffsalden zur Ermittlung des Abgabe- und
Aufnahmekontingentes von Wirtschaftsdüngern im Nachweisverfahren über anerkannte
Güllebörsen Verwendung finden.

Dokumentation ist das A und O

Da die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ein 'ausgewogenes Verhältnis der
Tierhaltung zum Pflanzenbau' fordert, und einen 'räumlichen Zusammenhang
zwischenbetrieblicher Stoffkreisläufe nur in auf Dauer angelegten
Kooperationsmodellen' akzeptiert, stehen die anerkannten Güllebörsen mehr denn je
in der Pflicht, die Wirtschaftsdüngerverbringung zu dokumentieren, um gesetzliche
Forderungen zu erfüllen. Neben der Neuberechnung von Nährstoffsalden wird daher
landesweit ein einheitliches Lieferscheinverfahren eingeführt. Dazu sind Formulare
entwickelt worden, die bei den Geschäftsstellen der
Betriebshilfsdienste/Maschinenringe vorliegen. Darin werden die erforderlichen
Daten und die Unternehmernummern der Abgeber und Aufnehmer von
Wirtschaftsdüngerfrachten erfasst und es werden einige Angaben gefordert, die eine
Bewertung des Wirtschaftsdüngers ermöglichen (z. B. Nährstoffgehalte). Dazu müssen
zu verbringende Wirtschaftsdüngerfrachten repräsentativ beprobt werden. Eine
Analyse darf nicht älter als 4 Monate sein und muss pro verbrachter 500 m³
eingereicht werden. Eine Anleitung zur Probenahme und eine Empfehlung zur
Fassbeprobung werden erstellt. Um das Verfahren im praktischen Vollzug einfacher
zu gestalten, wird die Angabe von Faustzahlen bezüglich der Nährstoffgehalte von
Wirtschaftsdüngern akzeptiert. Eine repräsentative Probe muss jedoch später
nachgereicht werden, damit geschätzte Werte korrigiert werden können.

Völlig neu im amtlich festgelegten Verfahren der Güllebörsen wird die Beurteilung
von ldw. Betrieben sein, die Wirtschaftsdünger aufnehmen. Um eine umweltgerechte
Verbringung von Nährstofffrachten abzusichern, verpflichtet sich der Aufnehmer per
Unterschrift auf dem Lieferschein, die ausgewiesene Wirtschaftsdüngermenge auf die
von ihm bewirtschafteten Flächen auszubringen und die gedüngten Flächen gemäss den
Vorgaben der Düngeverordnung mit Pflanzennährstoffen zu versorgen. Damit die
Angaben im Lieferschein jederzeit vor Ort nachgewiesen werden können, besteht
dieser aus einem vierfachen Durchschriftsatz, dessen Originale beim Abgeber, beim
Aufnehmer, dem Transporteur und den Geschäftsstellen der
Betriebshilfsdienste/Maschinenringe verbleiben. Landwirte sollten im Verfahren
unbedingt darauf achten, das komplett ausgefüllte Lieferscheine an die
Geschäftsstellen der Betriebshilfsdienste/Maschinenringe weitergereicht werden.
Nur so können die Voraussetzungen für eine amtliche Anerkennung der
Vermittlungsgarantien erfüllt werden.

Und die Datenbankhaltung ?

Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens jederzeit aktuell
wiedergeben zu können, wird derzeit über den Aufbau einer zentralen Datenbank
nachgedacht, die Auswertungen der einzupflegenden Lieferscheindaten ausführen
kann. Der Vorteil eines solchen Systems liegt darin, dass verschiedene
Systembetreiber anhand geordneter Zugriffsrechte jederzeit Daten eingeben können,
die landesweit ausgewertet werden können. Damit wird vermieden, dass ldw.
Betriebe, die Wirtschaftsdünger aufnehmen, aus mehreren Orten versorgt werden.
Landwirte können bei aller Transparenz des Systems sicher sein, dass ihre Daten
geschützt sind. Da Dateneingaben und Auswertungen nur anhand anonymer
Unternehmernummern erfolgen, haben nur die autorisierten Mitarbeiter des eigenen
BHD/MR, der sich für ausgestellte Vermittlungsgarantien verantworten muss, Zugriff
auf betriebsbezogene Daten. Über Details der Entwicklung wird in folgenden
Ausgaben dieser Zeitung berichtet.

Vorteile für die Landwirte

Durch die Verbesserung des Vermittlungssystems über anerkannte Güllebörsen wird
einer Verschärfung ordnungsrechtlicher Vorgaben vorgegriffen. Für die Landwirte
zahlt sich die Dokumentation der Verbringung von Wirtschaftsdüngern über
anerkannte Güllebörsen dadurch aus, dass sie vor 'vor Ort' Kontrollen der
Düngeverordnung im Allgemeinen verschont bleiben. Die im Rahmen der Kontrolle der
Düngeverordnung jedes Jahr vom Direktor der Landwirtschaftskammer als
Landesbeauftragten ausgewählten Betriebe können im Datenbanksystem der Güllebörsen
ausfindig gemacht werden und anhand der anonymen Unternehmernummern zugeordnet
werden. Dabei achten die Betriebshilfsdienste und Maschinenringe darauf, dass
tatsächlich nur anonyme Daten aus der 5 prozentigen Zufallsauswahl zu
Kontrollzwecken weitergegeben werden.

Und die Zukunft?

Durch die - damals wie heute - fachliche Einbeziehung des Ministeriums für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) ist in
Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit genutzt worden, durch ein vom
landwirtschaftlichen Berufsstand entwickeltes Konzept über die Anforderungen an
die Betriebe mitzubestimmen. Nach den Vorstellungen im MUNLV werden Betriebe mit
Nährstoffüberhängen entweder einen Nachweis über berufsständisch getragene
Güllebörsen vorlegen müssen oder aber ihre Wirtschaftsdüngerverbringung gemäss dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Abfallrecht dokumentieren müssen, was im Detail
einen Einzelflächennachweis zur Folge hat.

Ob die Vermittlungstätigkeit der Güllebörsen im Einzelbetrieb auf bestimmte
Höchstmenge eingeengt wird (MUNLV fordert eine Begrenzung der Verbringung von
Wirtschaftsdüngern oder eine Begrenzung der Verbringungsmöglichkeit über
Güllebörsen auf maximal 30 Prozent des Anfalls im Betrieb) wird derzeit heftig
diskutiert. Für die politische und behördliche Akzeptanz dieses berufständischen
Wegs zur Lösung einzelbetrieblicher und/oder regionaler Nährstoffprobleme wird es
darauf ankommen, dass die Landwirte das neue Güllebörsenverfahren akzeptieren und
sowohl als Gülleabgeber, als auch als Aufnehmer mitmachen.

Links zum Thema Maschinenringe,
Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de