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@grar.de Aktuell - 18.02.2003

Dioxin im Futter: Weitere Lieferungen nach Sachsen


Dresden (agrar.de) - Weitere Lieferungen von möglicherweise mit Dioxin
verunreinigtem Tierfutter eines Thüringer Herstellers sind nach Sachsen gelangt.
Damit ist die Zahl der betroffenen Betriebe auf insgesamt 27 gestiegen. Nach
neuesten Erkenntnissen erhielt ein sächsischer Mischfutterhersteller aus dem
Thüringer Werk getrockneten Zwiebackbruch.

Der Zwiebackbruch war vermutlich dioxinbelastet und wurde in Futtermittel für
Ferkel eingearbeitet. Insgesamt wurden drei Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen und
jeweils ein Betrieb in Thüringen und Brandenburg mit diesem Futtermittel
beliefert. Kontrollen in den sächsischen Betrieben ergaben, dass lediglich in
einem Betrieb noch rund vier Tonnen Futtermittel vorhanden waren. Die Restmenge
wurde gesperrt und mittlerweile nach Thüringen zurückgeholt. Ein weiterer Betrieb
erhielt möglicherweise dioxinbelastete Trockenschnitzel. Die amtliche
Futtermittelüberwachung hat die noch vollständig vorhandene Menge beprobt und bis
zum Vorliegen des endgültigen Messergebnisses über den Dioxingehalt für die
Verfütterung gesperrt.

Auch bei der Überwachung der Tierbestände haben die zuständigen Behörden alle zur
Gewährleistung des Verbraucherschutzes notwendigen Maßnahmen ergriffen. So ist
sichergestellt, dass die Tiere aus den betroffenen Betrieben vorerst nicht
geschlachtet werden. Erst wenn die Ergebnissse entsprechender
Stichprobenuntersuchungen vorliegen, wird über eine Freigabe des gewonnenen
Fleisches entschieden.

In betroffenen Milcherzeugungsbetrieben bzw. Molkereien erfolgt eine
Zwischenlagerung der Rohmilch, bis auch hier durch die entsprechenden
Untersuchungsergebnisse der Beleg für die Unbedenklichkeit der Produkte erbracht
ist.

Hintergrundinformationen zu möglichen Gesundheitsgefahren durch Dioxin: Die
Giftigkeit von Dioxinen wird durch das Toxizitätsäquivalent (TEQ) ausgedrückt. Der
Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF) hat im
Jahre 2001 für Dioxine vorsorglich eine zulässige wöchentliche Aufnahme (TWI) von
14 pg (Pikogramm = ein Billionstel Gramm) TEQ/kg Körpergewicht beim Menschen
festgesetzt; d. h. ein 75 kg schwerer Mensch sollte nicht mehr als 1.050 pg TEQ
pro Woche aufnehmen. Die Höchstwerte von Dioxinen in tierischen Lebensmitteln sind
auf 1 bis 4 pg TEQ/g Fett festgelegt.

Auch bei geringfügiger Überschreitung der Höchstwerte (wie im Schweinefleisch in
Thüringen festgestellt) sind Gesundheitsgefahren nicht zu befürchten. Fazit: Eine
Gesundheitsgefährdung kann für die Verbraucher nach bisherigen Erkenntnissen
ausgeschlossen werden. Dennoch gehören Spuren von Dioxin weder ins Futter noch in
Nahrungsmittel. Grenzwerte wurden überschritten. Das Futter und das belastete
Fleisch müssen aus dem Verkehr gezogen werden.

Links zum Thema Futtermittelwerke,
Links zum Bundesland Sachsen.

 


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