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@grar.de Aktuell - 14.02.2003

Bundesrat: Bundesregierung soll Höchstmenge für Wirtschaftsdünger anheben

Bundesrat stimmte 'kleiner Düngeverordnung' zu


Berlin (agrar.de) - Der Bundesrat hat der 'kleinen Novelle' der Düngeverordnung
entsprechend einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zugestimmt. Danach war
Deutschland vom höchsten europäischem Gericht verurteilt worden, eine Anrechnung
der Stickstoff-Verluste bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern zu untersagen.
Der Bundesrat forderte mit seinem Beschluss gleichzeitig die Bundesregierung auf,
unverzüglich den in der EU-Nitratrichtlinie aufgezeigten Gestaltungsspielraum zu
nutzen und die zulässige Höchstmenge für Wirtschaftsdünger angemessen anzuheben.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte diese Forderung des
Bundesrates, da aus seiner Sicht die Höchstmenge für Wirtschaftsdünger in
landwirtschaftlichen Betrieben pro Hektar entsprechend dem höheren Bedarf des
Pflanzenbestandes deutlich anzuheben ist. Dies haben bereits andere
EU-Mitgliedstaaten durchgeführt.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes dürfen nur noch die Stall- und
Lagerungsverluste bei der Berechnung der nutzbaren Wirtschaftsdünger angerechnet
werden, obwohl auch bei der Ausbringung von organischen Düngemitteln unvermeidbare
und tolerierbare Verluste entstehen. Dadurch wird die Verwendung von
Wirtschaftsdüngern in der Landwirtschaft mengenmäßig eingeschränkt, obwohl die
Pflanzenbestände einen weit höheren Nährstoffbedarf haben können, als über die
organische Düngemittel nunmehr gedeckt werden kann, begründet der DBV seine
Forderung.

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