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@grar.de Aktuell - 14.02.2003

Bundesrat bringt Gesetzentwurf zum ökologischen Landbau erneut beim Deutschen Bundestag ein


Berlin (agrar.de) - Auf Antrag des Freistaates Bayern hat der Bundesrat
heute erneut einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem die
Mitteilungspflichten der Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz verbessert
werden sollen. Dieser Gesetzentwurf war bereits in der 14. Wahlperiode beim
Bundestag eingebracht, dort aber nicht abschließend beraten worden.

Die Kontrollstellen sollen zukünftig auch die für ihren Sitz zuständige Behörde
unterrichten, sofern für den Ort der Tätigkeit des betroffenen Unternehmens
einerseits und für die Kontrollstelle andererseits verschiedene Behörden zuständig
sind. Die Kontrollstelle soll dann, wenn ein begründeter Verdacht für eine
Zuwiderhandlung eines Zulieferunternehmens besteht, die für den Ort der Tätigkeit
des vorgelagerten Unternehmens nach Landesrecht zuständige Behörde über ihre
Feststellungen unterrichten.

Nach Auffassung des Bundesrates zeigt das Nitrofen-Problem im ökologischen
Landbau, dass die im geltenden Öko-Landbaugesetz verankerten Meldepflichten
unzureichend sind. Insbesondere die Rückverfolgbarkeit von Zuwiderhandlungen in
der vorgelagerten Produktionsstufe genüge nicht den Anforderungen. Eine erweiterte
Meldepflicht der Kontrollstellen gegenüber den Kontrollbehörden könne frühzeitiger
zu einer Aufklärung und besseren Nachvollziehbarkeit des Warenstromes führen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb
von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre
Auffassung darlegen.

Links zum Thema Bio-Landbau,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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